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besten Kräften im Rahmen der Satzung zu för- lenden Wahleiter geleitet.
dern, 7.9 Über die Mitgliederversammlung ist ein Proto-
5.6 die von der Mitgliederversammlung festgesetz- koll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter
ten Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten. und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Diese Niederschrift ist in der nächsten Ausga- be
§ 6 Organe des Vereins des Ventils zu veröffentlichen.
6.1 Die Mitgliederversammlung (MV), § 8 Vorstand
6.2 der Vorstand,
6.3 der erweiterte Vorstand, 8.1 Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden,
6.4 die Revisoren. dem 2. Vorsitzenden, dem Finanzvorstand so-
wie maximal zwei Beisitzern. Vorstand im Sin-
§ 7 Die Mitgliederversammlung ne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der
2. Vorsitzende und der Finanzvorstand.
7.1 Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich 8.2 Die Vertretung des MTC 40+ erfolgt durch den
vom Vorstand schriftlich, unter Einhaltung ei- 1. Vorsitzenden bzw. den 2. Vorsitzenden, mit
ner Ladungsfrist von vier Wochen und unter Bei- einem weiteren Vorstandsmitglied.
fügung der Tagesordnung, einzuberufen. 8.3 Der Vorstand wird von der Mitgliederversamm-
7.2 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung lung mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von
ist einzuberufen, wenn das Interesse des MTC drei Jahren gewählt. Die Amtszeit endet mit der
40+ es erfordert oder wenn mindestens 1/5 der Neuwahl des Vorstandes. Eine Wiederwahl ist
ordentlichen Mitglieder die Einberufung schrift- zulässig.
lich und unter Angabe von Zweck und Grund 8.4 Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn minde-
fordern. stens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Ei-
7.3 Der Vorstand bestimmt Ort, Zeit und Tagesord- ner von diesen drei Mitglieder muß jedoch der
nung der Mitgliederversammlung. Anträge, die 1. oder 2. Vorsitzende sein.
die Satzung betreffen, müssen, andere Anträ- 8.5 Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus,
ge sollen in der Tagesordnung aufgeführt und so wird es bis zur nächsten Mitgliederversamm-
im Wortlaut beigefügt werden. lung durch ein Vereinsmitglied ersetzt, das vom
7.4 Die Mitgliederversammlung ist u.a. für folgen- Vorstand bestimmt wird. Im Falle eines Aus-
de Angelegenheiten zuständig: scheidens des 1. Vorsitzenden rückt der 2. Vors-
a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes sitzende an seine Stelle.
und der Jahresabrechnung des Vorsandes, 8.6 Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfa-
b) Entlastung des Vorstandes, cher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit
c) Wahl des Vorstandes, gilt der Antrag als abgelehnt.
d) Wahl der Revisoren, 8.7 Die Sitzungen des Vorstandes sind vom 1. Vor-
e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, sitzenden einzuberufen. Die Beschlüsse des Vor-
f) Beschlußfassung über vorliegende Anträge, standes können auch schriftlich, mündlich oder
g) Ernennung von Ehrenmitgliedern, fernmündlich gefaßt werden.
h) Beschlußfassung über Widersprüche bei Aus- 8.8 Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, die Ein-
schlüssen, berufung einer Vorstandssitzung zu verlangen
i) Auflösung des MTC 40+. und ggf. hierzu einzuladen. Die Einladung muß
unter Einhaltung einer Frist von mindestens
7.5 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung be- zwei Wochen schriftlich, unter Angabe der Ta-
dürfen der einfachen Mehrheit der gültig ab- gesordnung erfolgen.
gegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit 8.9 Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu proto-
gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen ist bei kollieren.
Stimmengleichheit eine Stichwahl erforder- lich. 8.10 Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamt-
Fällt auch dabei keine Entscheidung, ent-schei- lich tätig. Sie haben jedoch Anspruch auf Er- satz
det das durch den Wahlleiter gezogene Los. ihrer Auslagen, die zu Besorgung der ih- nen ob-
7.6 Satzungsänderungen können nur mit einer liegenden Geschäfte erforderlich sind.
Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmbe-
rechtigten beschlossen werden. § 9 Erweiterter Vorstand
7.7 Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vor-
sitzenden des Vorstandes oder von einem von 9.1 Dem erweitertem Vorstand gehören, neben den
ihm beauftragten anderen Vorstandsmitglied ordentlichen Mitgliedern des Vorstandes, alle
geleitet. Regionalsprecher sowie der BAGMO Beauftrag-
7.8 Die Wahl des Vorstandes und die in dem Zu- te an.
sammenhang zu führende Diskussion wird von 9.2 Der erweiterte Vorstand soll einen intensiven
einem aus der Mitgliederversammlung zu wäh- Kontakt und die Förderung des Informations-