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besten Kräften im Rahmen der Satzung zu för-        lenden Wahleiter geleitet.
                 dern,                                        7.9    Über die Mitgliederversammlung ist ein Proto-
         5.6     die von der Mitgliederversammlung festgesetz-       koll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter
                 ten Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten.      und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
                                                                     Diese Niederschrift ist in der nächsten Ausga- be
         § 6     Organe des Vereins                                  des Ventils zu veröffentlichen.

         6.1     Die Mitgliederversammlung (MV),              § 8    Vorstand
         6.2     der Vorstand,
         6.3     der erweiterte Vorstand,                     8.1    Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden,
         6.4     die Revisoren.                                      dem  2.  Vorsitzenden,  dem  Finanzvorstand  so-
                                                                     wie maximal zwei Beisitzern. Vorstand im Sin-
         § 7     Die Mitgliederversammlung                           ne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der
                                                                     2. Vorsitzende und der Finanzvorstand.
         7.1     Die  Mitgliederversammlung  ist  einmal  jährlich   8.2   Die Vertretung des MTC 40+ erfolgt durch den
                 vom  Vorstand  schriftlich,  unter  Einhaltung  ei-   1. Vorsitzenden bzw. den 2. Vorsitzenden, mit
                 ner Ladungsfrist von vier Wochen und unter Bei-     einem weiteren Vorstandsmitglied.
                 fügung der Tagesordnung, einzuberufen.       8.3    Der Vorstand wird von der Mitgliederversamm-
         7.2     Eine  außerordentliche  Mitgliederversammlung       lung mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von
                 ist  einzuberufen,  wenn  das  Interesse  des  MTC   drei Jahren gewählt. Die Amtszeit endet mit der
                 40+ es erfordert oder wenn mindestens 1/5 der       Neuwahl  des  Vorstandes.  Eine  Wiederwahl  ist
                 ordentlichen Mitglieder die Einberufung schrift-    zulässig.
                 lich  und  unter  Angabe  von  Zweck  und  Grund   8.4   Der  Vorstand  ist  beschlußfähig,  wenn  minde-
                 fordern.                                            stens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Ei-
         7.3     Der Vorstand bestimmt Ort, Zeit und Tagesord-       ner von diesen drei Mitglieder muß jedoch der
                 nung der Mitgliederversammlung. Anträge, die        1. oder 2. Vorsitzende sein.
                 die  Satzung  betreffen,  müssen,  andere  Anträ-   8.5   Scheidet  ein  Vorstandsmitglied  vorzeitig  aus,
                 ge sollen in der Tagesordnung aufgeführt und        so wird es bis zur nächsten Mitgliederversamm-
                 im Wortlaut beigefügt werden.                       lung durch ein Vereinsmitglied ersetzt, das vom
         7.4     Die Mitgliederversammlung ist u.a. für folgen-      Vorstand  bestimmt  wird.  Im  Falle  eines  Aus-
                 de Angelegenheiten zuständig:                       scheidens des 1. Vorsitzenden rückt der 2. Vors-
         a)      Entgegennahme  des  Rechenschaftsberichtes          sitzende an seine Stelle.
                 und der Jahresabrechnung des Vorsandes,      8.6    Der  Vorstand  faßt  seine  Beschlüsse  mit  einfa-
         b)      Entlastung des Vorstandes,                          cher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit
         c)      Wahl des Vorstandes,                                gilt der Antrag als abgelehnt.
         d)      Wahl der Revisoren,                          8.7    Die Sitzungen des Vorstandes sind vom 1. Vor-
         e)      Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,                  sitzenden einzuberufen. Die Beschlüsse des Vor-
         f)      Beschlußfassung über vorliegende Anträge,           standes können auch schriftlich, mündlich oder
         g)      Ernennung von Ehrenmitgliedern,                     fernmündlich gefaßt werden.
         h)      Beschlußfassung  über  Widersprüche  bei  Aus-   8.8   Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, die Ein-
                 schlüssen,                                          berufung  einer  Vorstandssitzung  zu  verlangen
         i)      Auflösung des MTC 40+.                              und ggf. hierzu einzuladen. Die Einladung muß
                                                                     unter  Einhaltung  einer  Frist  von  mindestens
         7.5     Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung be-        zwei Wochen schriftlich, unter Angabe der Ta-
                 dürfen  der  einfachen  Mehrheit  der  gültig  ab-  gesordnung erfolgen.
                 gegebenen  Stimmen.  Bei  Stimmengleichheit   8.9   Die  Beschlüsse  des  Vorstandes  sind  zu  proto-
                 gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen ist bei   kollieren.
                 Stimmengleichheit eine Stichwahl erforder- lich.   8.10   Die  Mitglieder  des  Vorstandes  sind  ehrenamt-
                 Fällt auch dabei keine Entscheidung, ent-schei-     lich tätig. Sie haben jedoch Anspruch auf Er- satz
                 det das durch den Wahlleiter gezogene Los.          ihrer Auslagen, die zu Besorgung der ih- nen ob-
         7.6     Satzungsänderungen  können  nur  mit  einer         liegenden Geschäfte erforderlich sind.
                 Mehrheit  von  3/4  der  anwesenden  Stimmbe-
                 rechtigten beschlossen werden.               § 9    Erweiterter Vorstand
         7.7     Die  Mitgliederversammlung  wird  vom  1.  Vor-
                 sitzenden des Vorstandes oder von einem von   9.1   Dem erweitertem Vorstand gehören, neben den
                 ihm  beauftragten  anderen  Vorstandsmitglied       ordentlichen  Mitgliedern  des  Vorstandes,  alle
                 geleitet.                                           Regionalsprecher sowie der BAGMO Beauftrag-
         7.8     Die  Wahl  des  Vorstandes  und  die  in  dem  Zu-   te an.
                 sammenhang zu führende Diskussion wird von   9.2    Der  erweiterte  Vorstand  soll  einen  intensiven
                 einem aus der Mitgliederversammlung zu wäh-         Kontakt  und  die  Förderung  des  Informations-
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