Page 111 - SPOE - Gemeindeordnung
P. 111

(4) Wird  später von einer  anspruchsberechtigten Wahlpartei erklärt, daß  mit
          der  Wahlannahme zu rechnen ist, so muß binnen zwei Wochen nach Ein-
          langen der Erklärung am Gemeindeamt (Stadtamt) eine Wahl durchgeführt
          werden.

          § 106 Niederschrift, Kundmachung des Wahlergebnisses


          (1)   Über   die   Wahl   des   Bürgermeisters,   des   Gemeindevorstandes
          (Stadtrates)   und   der   (des) Vizebürgermeister(s)   muß   eine   Niederschrift
          aufgenommen   werden,   die   von  allen   anwesenden Mitgliedern des Ge-
          meinderates unterschrieben werden muß. Verweigert ein Mitglied die Unter-
          schrift, ist der Grund dafür anzugeben.


          (2) Das Ergebnis der Wahlen des Bürgermeisters, des Gemeindevorstandes
          (Stadtrates) und der (des) Vizebürgermeister(s) muß vom Bürgermeister durch
          Anschlag an der Amtstafel kundgemacht werden.


          § 107 Wahl der Gemeinderatsausschüsse und deren Vorsitzenden


          (1)  Die  im  Gemeinderat  vertretenen  Wahlparteien  haben  während  der
          gesamten  Funktionsperiode entsprechend    dem   Verhältniswahlrecht
          nach    den    bei    der    letzten Gemeinderatswahl    erzielten Parteisummen
          das Vorschlagsrecht zur Besetzung

          a) der Ausschußmitglieder und


          b) der  Vorsitzendenstellen  (nach  Maßgabe  des  Abs. 2)  und  der
          Vorsitzendenstellvertreterstellen, sofern sie im Ausschuß vertreten sind.

          Welcher   Wahlpartei   das   Vorschlagsrecht   für   die   Besetzung   einer
          Vorsitzendenstelle und/oder Vorsitzendenstellvertreterstelle eines Ausschusses
          – mit Ausnahme des Prüfungsausschusses – zukommt, wird durch Gemein-
          deratsbeschluß bestimmt.


          (2) Bei der Aufteilung der Vorsitzenden- und Vorsitzendenstellvertreterstellen
          auf die Wahlparteien bleibt   die   Stelle   des   Vorsitzenden   und   des   Vor-




                          Blätterkatalog - www.marchfelddruck.at
   106   107   108   109   110   111   112   113   114   115   116