Page 115 - SPOE - Gemeindeordnung
P. 115

zur    dritten Gemeinderatssitzung  schriftlich  und  nachweislich  auffordern,
          seiner  Teilnahmepflicht  nachzukommen. Wenn  das  Gemeinderatsmitglied
          unbekannten  Aufenthaltes  ist,  wird  die  Aufforderung  durch  eine Kund-
          machung an der Amtstafel und in den Amtlichen Nachrichten der NÖ Landes-
          regierung ersetzt.

          (3) Tritt einer der im Abs. 2 vorgesehenen Fälle ein, so hat der Bürgermeister
          dies dem Gemeinderat bekannt zu geben, der  mit einfacher Mehrheit über
          den im Artikel 141  Abs.1 lit.c B-VG vorgesehenen Antrag  beschließt.  Wird
          ein  solcher  Beschluß  vom  Gemeinderat  gefasst,  so  hat  der  Bürgermeister
          den Antrag namens des Gemeinderates beim Verfassungsgerichtshof einzu-
          bringen.


          (4) (entfällt)

          § 111 Amtsverzicht und Amtsverlust als Bürgermeister oder Mitglied des
          Gemeindevorstandes (Stadtrates)


          (1) Der Bürgermeister oder ein Mitglied des Gemeindevorstandes (Stadtrates)
          kann jederzeit auf sein Amt verzichten. Der Verzicht muß schriftlich erfol-
          gen. Das Verzichtschreiben muß an den Bürgermeister oder, falls dieser sein
          Amt niederlegen will, an seinen Stellvertreter gerichtet werden. Sein Inhalt
          wird mit dem auf den Tag des Einlangens folgenden Tag beim Gemeindeamt
          (Stadtamt) verbindlich.

          (2) Der Bürgermeister verliert sein Amt


                 a) bei Ausscheiden aus dem Gemeinderat,


                 b) mit der Erklärung des Verlustes des Amtes als Bürger-
                 meister    nach    landesgesetzlichen  Bestimmungen     oder
                 gemäß  § 13  des  Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetzes,
                 BGBl.Nr. 123/1967 i.d.F. BGBl. I Nr. 161/2013,


                 c) nach Ausspruch des Mißtrauens durch den Gemeinderat, oder





                          Blätterkatalog - www.marchfelddruck.at
   110   111   112   113   114   115   116   117   118   119   120