Page 6 - Mitgliedermagazin 4-2021
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Gesetzes- änderungen 2022
Bemessungsgrenzen bleiben unverändert
Weil sich die Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2021 nicht erhöhten – sie sind sogar leicht gesunken – beträgt die Beitrags- bemessungsgrenze in der Kranken-/Pflegeversicherung auch im kommenden Jahr unverändert 4.837,50 Euro monatlich. In derRentenversicherung sinkt sie von 7.100 auf 7.050 Euro (West). Die allgemeinen, gesetzlich festgelegten Beitragssätze zur Kranken- (14,6 %), Pflege- (3,05 %), Renten- (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,4 %) bleiben unverändert und damit entsprechend der „Sozialgarantie“ der Bundesregierung knapp unter der Marke von 40 %. Der Beitragszuschlag für Kinderlo- se in der Pflegeversicherung steigt allerdings von 0,25 % auf 0,35 % (siehe auch Text zur „kleinen Pflegereform“ rechts).
Die Beiträge werden nach wie vor zur Hälfte durch den Arbeitgeber getragen.
Die Freigrenze für Versorgungsbezüge beträgt auch im neuen Jahr 164,50 Euro, für Betriebsrenten gilt dieser Satz als Freibetrag – allerdings nicht für die Beiträge zur Pflegeversicherung.
Die beitragsfreie Familienversicherung ist weiterhin bis zu monatlichen Einkünften von 470 Euro möglich.
Die Härtefalleinkommensgrenze für den Eigenanteil bei Zahnersatz beträgt unverändert 1.316 Euro, bei Versicherten mit einem Angehörigen 1.809,50 Euro. Von den Jahresbruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt werden zur Ermittlung der Belastungsgren- ze für Zuzahlungen für den ersten Angehörigen 5.922 Euro und für jedes Kind 8.388 Euro abgezogen. Der Höchstbetrag für das Krankengeld ist weiterhin 112,88 Euro täglich.
Änderungen in der Sozialversicherung für Unternehmen
Weit über 70.000 Arbeitgebende vertrauen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inzwischen der BKK firmus an. Unsere persön- lichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bieten individuelle Lösungen und schnelle Antworten bei Ihren Fragen zur Sozialversicherung.
Änderungen und Neuerungen sind Ihr ständiger Begleiter. Als Arbeitgebende sind Sie auf zeitnahe und vollständige Informationen angewiesen. Unser Anspruch an den Kundenservice für die von uns betreuten Unternehmen ist es, Sie immer aktuell über Neuigkeiten und Änderungen in der Sozialversicherung zu informieren. Dies geschieht für gewöhnlich in unseren beliebten Arbeitgeber-Seminaren zum Jahreswechsel, in denen wir über alle relevanten Neuerungen informieren. Leider ist es uns aufgrund der Corona-Pandemie aber in diesem Jahr nicht möglich, die bewährten Präsenzveranstaltungen durchzuführen.
Stattdessen werden wir die interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Schulungsunterlagen zu den anstehen- den Änderungen zum Jahreswechsel versorgen. Damit haben Sie trotz der herausfordernden Covid 19-Situation die Möglich- keit, alle wichtigen Neuerungen für das Jahr 2022 zu erhalten. Wenn Sie Interesse an den Unterlagen haben, schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail an birgit.horwege@bkk-firmus.de.