Page 27 - Immobilien Fachbegriffe
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Begriffe, aus dem Immobilienbereich
Grundschuld ohne Brief
Sehr vereinfacht dargestellt: ist das eine Grundschuld (finanzielle Belastung eines Grundstücks, die meist als Sicherheit für eine Forderung besteht) die im Grundbuch eingetragen wird, ohne daß eine zusätzliche Urkunde (Grundschuldbrief) ausgestellt wird.
Sie wird auch Buchgrundschuld genannt. Quelle:Duden
Grundschuldbestellung
Eine Grundschuldbestellung ist die Zustimmung des Eigentümers eines Grundstücks zu der Belastung seines Grundstücks (z. B. zur Absicherung von Darlehen) mit einer Grundschuld. Die Grundschuldbestellung umfasst auch den Antrag auf Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch. Die Einigung von Eigentümer und Grundschuldgläubiger ist formfrei möglich. Zur Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch muss die Bewilligung entweder notariell beurkundet oder öffentlich beglaubigt dem zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) vorgelegt werden. Quelle: Wikipedia
Grundschuldbestellungsurkunden
Diejenigen Unterlagen, mit denen ein Grundpfandrecht (Grundschuld) bestellt wird.
Das finanzierende Kreditinstitut stellt dem Erwerber, (und Kreditnehmer dieses Institutes) die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Der Notar erstellt daraus mit dem Erwerber eine Urkunde zur Bestellung des Grundpfandrechts; Den Antrag auf die Eintragung der Grundschuld
im Grundbuch der zu belastenden Immobilie.
Grundsteuer
Es handelt sich hierbei um eine vom zuständigen Finanzamt festgesetzte, gemeindliche Steuer, und wird vom Immobilieneigentümer laufend (viertel)jährlich an die Stadt oder Gemeinde entrichtet.
Grundstück
Als Grundstück wird ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche bezeichnet, für den ein Grundbuchblatt mit eigener Nummer angelegt worden ist. Die Abgrenzung kann durch Mauern, Zäune, Hecken oder andere Vorkehrungen erfolgen. Die Größe der jeweiligen Fläche, ihre Lage oder die Beschaffenheit sind ohne Bedeutung.
Grundstücksanteil
Der (geldwerte) Anteil des Grundstücks an der Erwerbssumme einer Immobilie
güterrechtliche Verfügungsbeschränkungen
das sind Beschränkungen, die z. B. Aufgrund eines Ehevertrages bestehen. Und das Recht eines Veräußerers einschränken, mit einer Immobilie zu verfahren, wie er will.
Herbert Herrmann HHImmobilien, haeuser-spezialist.com, Leinfelder Straße 8, 70771 LE-Echterdingen, 0711 72 89 13020.10.2015 -26-

