Page 4 - Immobilien Fachbegriffe
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Begriffe, aus dem Immobilienbereich Abnahmeprotokoll
Schriftliche Aufzeichnung bei der Abnahme/Übergabe einer Mietwohnung.
Wenn eine Wohnung an den neuen Mieter übergeht, sollte ihr Zustand schriftlich genau festgehalten werden. Vom Anfertigen eines Wohnungsübergabeprotokolls für die Wohnung profitieren alle Beteiligten.
Mehr Sicherheit für Mieter und Vermieter.
Achten Sie darauf, das Wohnungsübergabeprotokoll richtig auszufüllen.
Wenn Mieter und Vermieter über Reparaturen, Energiekosten oder die Anzahl der überlassenen Schlüssel streiten, sind meist Unklarheiten über die Verantwortlichkeiten beider Parteien schuld daran. Ein aussagekräftiges Übergabeprotokoll für die Mietwohnung – auch Abnahmeprotokoll genannt – beugt solchen Konflikten vor.
Zwar ist dieses Dokument in keinem Gesetz vorgeschrieben, aber sowohl Mieter als auch Vermieter sollten dennoch bei Ein- und Auszug darauf bestehen. Quelle: Immoscout24.de
Abt.
Abteilung, hier eine Unterteilung des Grundbuchs
abtreten
auf jemanden [juristisch] übertragen Quelle: Duden
Abwasserdole
Betrifft hier die Entwässerungs- Entsorgungsleitung eines Gebäudes; überdeckter Abzugsgraben, Abwasser -graben (-leitung) spätmittelhochdeutsch dol = Mine, althochdeutsch dola = (Erd)röhre. Quelle: Duden
Allgemeines Vorkaufsrecht §§24 BauGB
Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Verkauf von Grundstücken. Quelle: dejure.org
allseits
Wird verwendet im Sinne von: von allen
Hier in der Notarurkunde eben von der Veräussererseite, und von der Erwerberseite
Herbert Herrmann HHImmobilien, haeuser-spezialist.com, Leinfelder Straße 8, 70771 LE-Echterdingen, 0711 72 89 13020.10.2015 -3-


































































































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