Page 49 - Immobilien Fachbegriffe
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Begriffe, aus dem Immobilienbereich
Urkunde
Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt.
Wie hier die Notarurkunde. Quelle:Wikipedia
Urkundenrolle, UR
Die Urkundenrolle dokumentiert fortlaufende Amtstätigkeiten eines Notars. Jeder Notar in der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, eine Urkundenrolle zu führen.
Beispiel: Kaufvertrag zwischen Parteien, Urkundenrollen-Nummer 39/2015 des Notars Freud in Esslingen.Es handelt sich also bei dem Kaufvertrag um das 39. eintragungspflichtige Amtsgeschäft, das Notar Freud aus Esslingen 2015 ausgeführt hat. Quelle: Wikipedia
valutafrei
ohne Restwert/Restverbindlichkeit
Bezieht sich darauf, dass keine Verbindlichkeiten mehr für eingetragene Grundschulden bestehen.
valutieren
(einen durch ein Grundpfandrecht gesicherten Betrag) tatsächlich zur Verfügung stellen und dadurch (aus der Sicht des Schuldners) tatsächlich schulden. Quelle: Duden
Wird auch verwendet in der Bedeutung, dass ein Darlehen noch nicht (vollständig) zurückbezahlt worden ist
Veräusserer
der/die Verkäufer einer Immobilie. Quelle: Wikipedia
Veranda
Überdachter, an 3 Seiten verglasten Vorbau an einem Wohnhaus
Verbindlichkeiten
Verpflichtung
(Kaufmannssprache) Schulden. Quelle: Duden
Verbrauchskosten
Kosten für den Verbrauch,
z. B. von Strom, Gas, Wasser, etc.
Herbert Herrmann HHImmobilien, haeuser-spezialist.com, Leinfelder Straße 8, 70771 LE-Echterdingen, 0711 72 89 13020.10.2015 -48-


































































































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