Page 48 - Immobilien Fachbegriffe
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Begriffe, aus dem Immobilienbereich
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung des Finanzamtes an den zuständigen Notar, daß der Erwerber einer Immobilie seiner Pflicht zur Zahlung der Grunderwerbsteuer nachgekommen ist. Der Notar darf die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt erst nach Erhalt dieser durchführen.
Damit sichert sich die Finanzbehörde ab, um auf jeden Fall an die Steuer zu kommen. Der Verkauf ist genaugenommen solange blockiert, bis diese Bescheinigung des Finanzamtes vorliegt.
unbedingt
ohne (einschränkende) Bedingung
unbedingte Vollmacht
Unbedingt: ohne jede Einschränkung, absolut
Vollmacht: jemandem von einem anderen erteilte Ermächtigung, in seinem Namen zu handeln, etwas an seiner Stelle zu tun. Quelle: Duden
Unbeglaubigter Grundbuchauszug
Ist ein Grundbuchauszug der nicht notariell beglaubigt ist.
ungehinderter Besitzübergang
ungehindert: durch nichts behindert, aufgehalten, gestört Quelle: Duden
Besitzübergang: der Zeitpunkt, an dem der Erwerber einer Immobilie diese in Besitz nimmt.
Der Zeitpunkt, an dem er wirtschaftlich über die erworbene Immobilie verfügt. Gewöhnlich nach Bezahlung der Kaufsumme.
unterwerfen
sich unter jemandes Herrschaft stellen
sich jemandes Willen, Anordnungen o. Ä. unterordnen; sich fügen; jemandes Vorstellungen o. Ä. akzeptieren, hinnehmen und sich entsprechend gefügig verhalten;
akzeptieren, sich anpassen, sich beugen, sich ducken, sich ergeben, sich fügen, gehorchen, geschehen lassen.
Quelle: Duden
unwiderruflich
nicht zu widerrufen, endgültig feststehend; bindend, ein für alle Mal, endgültig, unabänderlich, unumstößlich, unveränderlich, verbindlich;
Quelle: Duden
Herbert Herrmann HHImmobilien, haeuser-spezialist.com, Leinfelder Straße 8, 70771 LE-Echterdingen, 0711 72 89 13020.10.2015 -47-


































































































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