Page 46 - Immobilien Fachbegriffe
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Begriffe, aus dem Immobilienbereich
Tilgung
Tilgung ist die Rückzahlung einer Schuld in bestimmten Raten zu bestimmten Terminen.
TOP
Punkt einer Tagesordnung; Abkürzung: TOP (hier) der Eigentümerversammlung Tagesordnung: Programm einer Sitzung. Quelle: Duden
Treuhänder
Hierunter versteht man eine Person, die in fremdem Interesse, aber in eigenem Namen handelt. Ein Treuhänder ist somit ein bevollmächtigter Stellvertreter.
Treuhandkonto
Ein Konto, das von einem Notar (Notar-Anderkonto), oder bei einer Bank geführt wird, auf das der Kaufpreis für eine Immobilie eingezahlt wird. Der Notar darf den Betrag erst verfügen, wenn die Immobilie rechtskräftig den Besitzer gewechselt hat. Beim Erwerb von Haus- oder Wohnungseigentum schafft ein Treuhandkonto somit zusätzliche Sicherheit bei der Abwicklung von komplexeren Immobiliengeschäften.
Treuhandkosten
Die Kosten eines Treuhandauftrages:
Ein Treuhandauftrag wird eingerichtet bzw. in Auftrag gegeben, um ein bestimmtes Geschäft zwischen zwei Vertragsparteien abschließen zu können, wobei sich beide Vertragsparteien jedoch so gut wie möglich absichern wollen. Der Treuhandauftrag wird in der Regel an einen Notar oder einen Rechtsanwalt gerichtet. Der Treuhänder soll dafür sorgen, dass es nicht geschieht, dass etwa eine Vertragspartei bereits ihre vereinbarte Leistung erbracht und an die andere Partei übergeben hat, während die andere Vertragspartei dafür aber noch keine Gegenleistung erhalten hat und auch nicht mehr erbringen wird. Quelle: Kredit.de
Herbert Herrmann HHImmobilien, haeuser-spezialist.com, Leinfelder Straße 8, 70771 LE-Echterdingen, 0711 72 89 13020.10.2015 -45-


































































































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