Page 4 - BIG-Jahresbericht 2019-2020
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Bericht des Vorstands\u000A Am 22. August 2019 ist der Vorstand neu gew\u00E4hlt worden. Das langj\u00E4hrige Vor- standsteam um Margarete Hartl-Sorkin, Gebhard Kraft und Harald Scheel ist nicht erneut angetreten.\u000ADr. Michael Breyer ist der Vorstandsvorsit- zende des Dachverbands. Die Wahl des 52- j\u00E4hrigen Digital-Unternehmers erfolgte einstimmig. Stellvertreter wurde der Als- terdorfer Rechtsanwalt Rainer K\u00F6ncke. Der Niendorfer Lothar Galka \u00FCbernahm das Amt des Kassenwarts.\u000ANach der letzten Mitgliederversammlung am 22. August 2019 hat sich der Vorstand insgesamt zu 19 Vorstandssitzungen ge- troffen. Neben den Themen des laufenden Vereinsgeschehen galt es, die Beteiligun- gen des Vorstands in den wichtigen regio- nalen und \u00FCberregionalen Gremien und Aussch\u00FCssen zu koordinieren, thematisch aufzubereiten und im Anschluss der Sitzun- gen oder Treffen nachzubearbeiten.\u000ABBR - Verfahren\u000AMit dem Vorstandswechsel haben wir auch die Verfahrensbegleitung des sogenannten BBR-Verfahrens \u00FCbernommen. Als Verein haben wir das Verfahren aus Spenden der Mitglieder unterst\u00FCtzt. Bis zum bereits ter- minierten Gerichtstermin verblieb nicht mehr viel Zeit, sich durch die Akten zu bl\u00E4t- tern. Gemeinsam mit den Kl\u00E4gern gab es noch einen Termin mit dem Rechtsanwalt und unmittelbar am Verhandlungstag noch einen strategischen Austausch.\u000ADas Hamburgische Oberverwaltungsge- richt (OVG) hatte am 18. Oktober 2019 \u00FCber die Klage von zwei B\u00FCrgern zu ent- scheiden. Die von starkem Flugl\u00E4rm be- troffenen Kl\u00E4ger sahen bei der Anwendung der sogenannten Bahnbenutzungsregel (BBR) am innerst\u00E4dtisch gelegenen Ham- burger Flughafen die Schutzregeln vor ver- meidbaren Flugl\u00E4rm missachtet. Beklagte waren die Verkehrsbeh\u00F6rde (BWVI) als Luftverkehrsaufsicht, die Deutsche Flugsi- cherung (DFS) sowie als Beigeladener der Hamburger Flughafen (FHG).\u000AMit seinem Urteil hat das OVG die Klage ge- gen die BBR abgewiesen. Es ist dem Anwalt nicht gelungen, mit dem Anliegen der Kl\u00E4- ger bei Gericht durchzudringen. So erkennt das Gericht selbst eine langfristige Regel- abweichung von bis zu 100 Prozent nicht als Versto\u00DF an. Vor diesem aufdringlichen Missverh\u00E4ltnis von Regel und Ausnahme verschlie\u00DFt das Gericht die Augen und er- teilt damit dem Flughafen in Hamburg ei- nen Freibrief zur noch weitergehenden Missachtung der Schutzregeln.\u000A 4\u000A