Page 36 - Protect-it_Ausgabe_59_2021
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ABSTIMMUNG
RUBRIK
POLIZEILICHE MASSNAHMEN
ZUR BEKÄMPFUNG VON
TERRORISMUS (PMT)
Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 haben terroristisch motivierte Täter in Euro-
pa mehrere Dutzend Attentate verübt. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Heute kann die Polizei in der
Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Um terroristische
Anschläge verhindern zu können, wollen Bundesrat und Parlament mit dem Bundesge-
setz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) eine neue
rechtliche Grundlage geschaffen: Künftig könnte die Polizei präventiv besser eingreifen.
Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, die Abstimmung findet am 13. Juni
2021 statt.
> Von Marud Birnelli
Worum geht’s ?
GRUNDSÄTZE 1. Gesprächsteilnahmepflicht
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen würden es der Po- Eine Person kann durch die Polizei verpflichtet werden, re-
lizei erlauben, früher, also präventiv, bei einer vermuteten gelmässig an Gesprächen teilzunehmen. Damit soll geprüft
Terrorgefahr einzuschreiten, – auch auf Verdacht hin – werden, ob von ihr eine Gefahr ausgeht und eine Verhalten-
wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte anzeigen, dass sänderung bewirkt werden könnte.
von einer Person eine terroristische Gefahr ausgeht. Es geht 2. Meldepflicht
also darum, terroristische Gefährder früher aus dem Ver- Eine Person müsste sich nach polizeilicher Verfügung regel-
kehr zu ziehen oder strenger überwachen zu können. mässig bei einer bestimmten Behörde melden. So könnte bei-
spielsweise kontrolliert werden, ob sie sich an ein Ausreisever-
Wird das Gesetz angenommen (bzw. das Referendum vom bot hält.
Volk abgelehnt), so gälte künftig: 3. Kontaktverbot
Die folgenden Massnahmen sind von 1.-7. eskalierend (wer- Eine Person dürfte nach polizeilicher Anordnung keinen
den schärfer) Kontakt mehr haben mit anderen Personen, die sich in einem
terroristischen Umfeld bewegen, die terroristische Aktivitäten
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