Page 38 - Protect-it_Ausgabe_59_2021
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                                                              rechtskonvention
         AUS DER SICHT DER GEGNER (REFERENDUMS-               Das Gesetz sieht unter anderem Hausarrest vor,  als einzige
         INITIANTEN) SPRICHT GEGEN DAS GESETZ:                Massnahme, die von einem Gericht angeordnet wird. Sie
         Die Frage, ob diese Gesetzesergänzung bzw. Verschärfung   erfolgt aber ohne Bezug auf die Begehung einer bestimm-
         richtig sei, hat heftige Kontroversen ausgelöst. Einige Geg-  ten Straftat und ohne jegliche Konkretisierung hinsichtlich
         ner des Gesetzes haben natürlich voller Emotionen den   Zeitpunkt, Ort oder Opfer. Jeder kann ohne Beweise auf
         Teufel an die Wand gemalt, treten mit schreienden Pla-  blossen Verdacht hin bis zu sechs Monate unter Hausarrest
         katen und vereinfachten Parolen auf. Dennoch weisen sie   gestellt werden. Dies stellt einen Freiheitsentzug dar und
         letztendlich auf die Schwachstellen in der Gesetzesvorlage   verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonventi-
         hin, die es offensichtlich zu bedenken gilt!         on: Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention
         Vorwurf 1: Untergraben der Gewaltenteilung           verbietet es, einem Menschen das Recht auf Freiheit will-
         Die Massnahmen im Gesetz werden nicht von einem Gericht,   kürlich aufgrund einer schwammigen Vermutung zu ent-
         sondern von der Bundespolizeibehörde Fedpol auf blossen   ziehen. Die Schweiz wäre damit die einzige westliche De-
         Verdacht hin (keine Beweise nötig) angeordnet. Das Gesetz   mokratie, die eine willkürliche Freiheitsberaubung kennt.
         sieht kein genügendes gerichtliches Kontrollorgan vor: Dies   Es gibt nur eine Ausnahme: Die USA mit ihren Lagern in
         untergräbt die Gewaltenteilung. Zudem verstossen die be-  Guantanamo.
         schlossenen Massnahmen klar gegen Grund- und Menschen-  Vorwurf 3: Verstoss gegen UNO-Kinderrechtskonventi-
         rechte. Über 60 Schweizer Rechts-Professor*innen haben   on
         den Bundesrat vor diesen Rechtsverletzungen eindringlich   Die Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren (res-
         gewarnt.                                             pektive ab 15 bei Hausarrest) ausgesprochen werden – ohne
         Vorwurf 2:  Verstoss gegen die Europäische Menschen-  gerichtliche Anordnung. Das ist ein  Verstoss gegen die
                                                              UNO-Kinderrechtskonvention und hat der Schweiz scharfe

























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