Page 38 - Protect-it_Ausgabe_59_2021
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RUBRIK
rechtskonvention
AUS DER SICHT DER GEGNER (REFERENDUMS- Das Gesetz sieht unter anderem Hausarrest vor, als einzige
INITIANTEN) SPRICHT GEGEN DAS GESETZ: Massnahme, die von einem Gericht angeordnet wird. Sie
Die Frage, ob diese Gesetzesergänzung bzw. Verschärfung erfolgt aber ohne Bezug auf die Begehung einer bestimm-
richtig sei, hat heftige Kontroversen ausgelöst. Einige Geg- ten Straftat und ohne jegliche Konkretisierung hinsichtlich
ner des Gesetzes haben natürlich voller Emotionen den Zeitpunkt, Ort oder Opfer. Jeder kann ohne Beweise auf
Teufel an die Wand gemalt, treten mit schreienden Pla- blossen Verdacht hin bis zu sechs Monate unter Hausarrest
katen und vereinfachten Parolen auf. Dennoch weisen sie gestellt werden. Dies stellt einen Freiheitsentzug dar und
letztendlich auf die Schwachstellen in der Gesetzesvorlage verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonventi-
hin, die es offensichtlich zu bedenken gilt! on: Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Vorwurf 1: Untergraben der Gewaltenteilung verbietet es, einem Menschen das Recht auf Freiheit will-
Die Massnahmen im Gesetz werden nicht von einem Gericht, kürlich aufgrund einer schwammigen Vermutung zu ent-
sondern von der Bundespolizeibehörde Fedpol auf blossen ziehen. Die Schweiz wäre damit die einzige westliche De-
Verdacht hin (keine Beweise nötig) angeordnet. Das Gesetz mokratie, die eine willkürliche Freiheitsberaubung kennt.
sieht kein genügendes gerichtliches Kontrollorgan vor: Dies Es gibt nur eine Ausnahme: Die USA mit ihren Lagern in
untergräbt die Gewaltenteilung. Zudem verstossen die be- Guantanamo.
schlossenen Massnahmen klar gegen Grund- und Menschen- Vorwurf 3: Verstoss gegen UNO-Kinderrechtskonventi-
rechte. Über 60 Schweizer Rechts-Professor*innen haben on
den Bundesrat vor diesen Rechtsverletzungen eindringlich Die Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren (res-
gewarnt. pektive ab 15 bei Hausarrest) ausgesprochen werden – ohne
Vorwurf 2: Verstoss gegen die Europäische Menschen- gerichtliche Anordnung. Das ist ein Verstoss gegen die
UNO-Kinderrechtskonvention und hat der Schweiz scharfe
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