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Beitragsordnung                               ab 01.01.2017



 Grundbeitrag         monatlich / €
 Kinder und Jugendliche   8,00
 Erwachsene   14,00

 Familien (ab 3 Personen)   26,00
 Passive Mitglieder   7,00


 Zuschläge bei folgenden Abteilungen      monatlich / €

 Fußball Erwachsene
 (ausgenommen Altherren + Ü50)                            2,00

 Judo   3,00

 Koronar   8,00   Ich bin Ihre Werbefläche
 Pilates   2,00

 Badminton Erwachsene (Ballgeld)   3,00


 Passgebühren Fußballabteilung gem. SHFV      einmalig / €
 Erstausstellung Junioren/innen      5,00

 Vereinswechsel Junioren/innen                           10,00      Info 04535-1011
 Erteilung von Zweit-Spielrechten Junioren/innen   10,00
 Erstausstellung Senioren   15,00

 Vereinswechsel Senioren   30,00
 Erteilung von Zweit-Spielrechten Senioren      17,50


 Aufnahmegebühr (einmalig)                            Ein Monatsbeitrag

 Erwachsene
 Ab  Vollendung  des  18.  Lebensjahres  wird  auf  Antrag  und  Nachweis  für  Schüler  weiterhin  der

 Beitrag für Kinder und Jugendliche erhoben. Der Nachweis ist rechtzeitig und unaufgefordert in
 der Geschäftsstelle abzugeben.

 Familienbeitrag
 Schüler  ab  Vollendung  des  18.  Lebensjahres  fallen  mit  unter  den  Familienbeitrag,  wenn
 entsprechende  Schulbescheinigungen  rechtzeitig  und  unaufgefordert  in  der  Geschäftsstelle
 abgegeben werden.

 ALG II/Hartz IV
 Empfänger  von  ALG  II/Hartz  IV  zahlen  bei  Nachweis  den  ermäßigten  Beitrag  wie  passive
 Mitglieder.

 Beitragsfälligkeit/SEPA-Lastschriftverfahren
 Der  Einzug  des  Beitrages  über  das  SEPA-Lastschriftverfahren  erfolgt  monatlich  zum  1.  eines
 jeden  Monats.  Sollte  es  sich  bei  diesen  Daten  um  ein  Wochenende  oder  Feiertage  handeln,
 erfolgt  der  Beitragslauf  zum  nächsten  Werktag.  Einmalige  Gebühren  (Aufnahmegebühr  und
 Passgebühren) werden beim nächst folgenden Beitragslauf berücksichtigt.

 Kündigungsfrist
 Die  schriftliche  Kündigung muss  einen  Monat  vor  Ablauf  eines  Quartals  in  der  Geschäftsstelle
 vorliegen. Kündigungen per E-Mail sind nicht rechtswirksam.

 Abteilungswechsel
 Bei Wechsel in eine andere Abteilung ist die Geschäftsstelle zu informieren.

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