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7. Wozu dient eine Datenschutzerklärung auf Internetseiten?
a) Sie soll über die stattfindende Datenverarbeitung informieren
b) Sie ist eine Maßnahme des Haftungsausschlusses
c) Sie führt zur Einwilligung in die Datennutzung
d) Sie erlaubt eine Weitergabe der Daten an Dritte
8. Dürfen personenbezogene Daten von EU-BürgerInnen in Länder außerhalb der EU, zum Beispiel in die USA, übermittelt werden?
a) Ja, aber es müssen zusätzliche rechtliche Vorgaben eingehalten werden
b) Nein, die personenbezogenen Daten dürfen nur innerhalb der EU übermittelt werden
c) Nein, die personenbezogene Daten dürfen den Mitgliedstaat, in dem sie erhoben wurden, nicht verlassen
d) Ja, jederzeit und ohne Einschränkungen
9. Was lässt sich nicht anhand deiner IP-Adresse unmittelbar herausfinden?
a) Welchen Internetprovider du benutzt
b) In welcher Region du dich aufhältst
c) Dein Name
d) Deine IP-Adresse liefert keine Informationen
10. Wie viele Verstöße gegen den Datenschutz wurden im Jahr 2019 in Deutschland durch die Aufsichts- behörden der Bundesländer geahndet?
a) 16.253 b) 187
c) 2.100 d) 11
11.Wie lange hat ein Unternehmen Zeit, um dir Auskunft über die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten zu erteilen?
a) Einen Tag
b) Eine Woche c) Einen Monat d) Ein Jahr
12. Auf welche deiner Daten hat WhatsApp keinen Zugriff?
a) Deinen Standort
b) Deine Telefonnummer
c) Dein Profilbild
d) Den Inhalt deiner WhatsApp-Calls
13. Was passiert, wenn du dein Facebook-Konto löschst?
a) Facebook entfernt unmittelbar sämtliche über dich gespeicherte Daten
b) Facebook entfernt nach 30 Tagen den Großteil deiner Daten
c) Die Inhalte deiner Facebook-Seite werden entfernt, aber du kannst weiterhin dein Konto benutzen
d) Fangfrage – du kannst dein Konto gar nicht löschen
14. Ein/e Datenschutzbeauftragte/r eines Unternehmens hat durch einen Softwarefehler die DSGVO verletzt. Nun gibt es Schadensersatzforderungen der Geschädigten nach Artikel 82 der DSGVO. Wer trägt Verantwortung und muss für den Schaden aufkommen?
a) Die Geschädigten haben kein Recht auf Schadensersatz
b) Der/Die Datenschutzbeauftragte
c) Der/Die GeschäftsführerIn des Unternehmens
d) Die Softwarefirma
    Selbsteinschätzung: So gut kennst du dich mit Datenschutz aus
0 bis 3 Punkte: durchgefallen – Da ist noch Luft nach oben ...
4 bis 5 Punkte: ausreichend – Vier gewinnt!
6 bis 8 Punkte: befriedigend – Für dich ist das Thema kein Neuland.
9 bis 10 Punkte: vollbefriedigend (vb) – Du kennst dich ziemlich gut aus! 11 bis 12 Punkte: gut – Wow, tolle Leistung!
13 bis 14 Punkte: sehr gut – Glückwunsch, du bist Datenschutz-Profi!
Die Fragen sind mit freundlicher Unterstützung durch Rechtsanwalt Dr. Paul Voigt, Kanzlei Taylor Wessing, entstanden.
 von Matthew Genest-Schön und Niko Wiedemann
Nomos STUD.Jur. 1 | 2021 29
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