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3  AUßENBEREICH



              3.1  ALLGEMEIN

                    Die Anlage und Gestaltung der Außenanlagen richtet sich nach den planungsrechtlichen
                    Anforderungen, insbesondere der Garagen- und Stellplatzverordnung, den Gemeindesatzungen,
                    den Erfordernissen der Oberflächen- und Grundstücksentwässerung, den feuerpolizeilichen
                    Anforderungen an Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sowie den Vorgaben durch den
                    Bebauungsplan.

                    Um eine abgerundete und stimmige Gesamtgestaltung des Bauvorhabens zu erzielen, wird vom
                    Architekten ein Gestaltungskonzept und ein Außenanlagenplan erstellt.

                    Wesentlicher Bestandteil der Außenanlage sind die gemeinsamen Zufahrten für PKW in die
                    Tiefgaragen, die Außenstellplätze und auf das Parkdeck sowie die Fußwege zu den
                    Haupteingängen bzw. zu den einzelnen Wohnungen.

                    Eine ausreichende Außenbeleuchtung der Wege und Zufahrten, automatisch gesteuert mittels
                    Bewegungsmelder oder Dämmerungsschalter, wird hergestellt.

                    Der Anschluss an das Gebäude erfolgt mit einem Schotter-Schutzstreifen, ca. 30 cm breit vor den
                    Gebäudeaußenwänden.

                    Die in den Planunterlagen dargestellten Mauern aus dem Bestand bleiben weitgehend erhalten.
                    Ab Übergabe obliegt die Pflege der Außenanlage der Eigentümergemeinschaft bzw. dem
                    jeweiligen Eigentümer.


              3.2  GEMEINSCHAFTLICHER GRÜNBEREICH


                    Der gemeinschaftliche Grünbereich wird entsprechend dem Gestaltungskonzept des Bauträgers
                    gestaltet. Der parkähnliche Charakter der jetzigen Grünanlage soll von der Struktur her erhalten
                    bleiben und wiederbelebt werden. Die Maßnahme wird von einem Biologen begleitet. Vorgesehen
                    sind u.a. verschiedene Aufenthaltsbereiche sowie eine gemeinsame Boule-Bahn für die Bewohner.


              3.3  ERDARBEITEN


                    Die Erdarbeiten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Bauvorhabens, insbesondere der
                    Tiefgaragenerweiterung, der Erstellung des Parkdecks und der Außenanlage entstehen, sind
                    enthalten.


              3.4  GEHWEGE


                    Alle Wege und Zugänge auf dem Grundstück werden als Belag aus Betonsteinpflaster,
                    Betonsteinplatten oder Naturstein ausgeführt. Die Materialauswahl erfolgt gemäß dem
                    Gestaltungskonzept des Bauträgers.









              STAND:  21. AUGUST 2017                                                                                                                                                 SEITE 11 VON 25
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