Page 11 - Inhalt von Baubeschreibungen
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3 AUßENBEREICH
3.1 ALLGEMEIN
Die Anlage und Gestaltung der Außenanlagen richtet sich nach den planungsrechtlichen
Anforderungen, insbesondere der Garagen- und Stellplatzverordnung, den Gemeindesatzungen,
den Erfordernissen der Oberflächen- und Grundstücksentwässerung, den feuerpolizeilichen
Anforderungen an Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sowie den Vorgaben durch den
Bebauungsplan.
Um eine abgerundete und stimmige Gesamtgestaltung des Bauvorhabens zu erzielen, wird vom
Architekten ein Gestaltungskonzept und ein Außenanlagenplan erstellt.
Wesentlicher Bestandteil der Außenanlage sind die gemeinsamen Zufahrten für PKW in die
Tiefgaragen, die Außenstellplätze und auf das Parkdeck sowie die Fußwege zu den
Haupteingängen bzw. zu den einzelnen Wohnungen.
Eine ausreichende Außenbeleuchtung der Wege und Zufahrten, automatisch gesteuert mittels
Bewegungsmelder oder Dämmerungsschalter, wird hergestellt.
Der Anschluss an das Gebäude erfolgt mit einem Schotter-Schutzstreifen, ca. 30 cm breit vor den
Gebäudeaußenwänden.
Die in den Planunterlagen dargestellten Mauern aus dem Bestand bleiben weitgehend erhalten.
Ab Übergabe obliegt die Pflege der Außenanlage der Eigentümergemeinschaft bzw. dem
jeweiligen Eigentümer.
3.2 GEMEINSCHAFTLICHER GRÜNBEREICH
Der gemeinschaftliche Grünbereich wird entsprechend dem Gestaltungskonzept des Bauträgers
gestaltet. Der parkähnliche Charakter der jetzigen Grünanlage soll von der Struktur her erhalten
bleiben und wiederbelebt werden. Die Maßnahme wird von einem Biologen begleitet. Vorgesehen
sind u.a. verschiedene Aufenthaltsbereiche sowie eine gemeinsame Boule-Bahn für die Bewohner.
3.3 ERDARBEITEN
Die Erdarbeiten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Bauvorhabens, insbesondere der
Tiefgaragenerweiterung, der Erstellung des Parkdecks und der Außenanlage entstehen, sind
enthalten.
3.4 GEHWEGE
Alle Wege und Zugänge auf dem Grundstück werden als Belag aus Betonsteinpflaster,
Betonsteinplatten oder Naturstein ausgeführt. Die Materialauswahl erfolgt gemäß dem
Gestaltungskonzept des Bauträgers.
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