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3.7.3 KLINGEL- UND SPRECHANLAGE
An jedem Haupteingang jeweils ein zentrales Türkommunikations-System für die
zugeordneten Wohneinheiten / Gewerbeeinheiten, bestehend aus einer
Außensprechstelle mit Audio und Videovorrüstung (Farbkamera).
Fabrikat: Gira oder gleichwertig.
An jedem Haupteingang jeweils eine zentrale Klingelanlage für die zugeordneten
Wohneinheiten / Gewerbeeinheiten mit je einer Klingel pro zugeordnete Wohneinheit /
Gewerbeeinheit.
Die Ausführung und Farbauswahl erfolgt gemäß dem Gestaltungskonzept des Bauträgers.
4 FASSADE UND AUSBAU
4.1 AUßENWANDFLÄCHEN
Die Außenwände erhalten ein mineralisches Wärmedämmverbundsystem (entsprechend dem
Wärmebedarfsnachweis) mit außenliegender Putzschicht und gestalterischen Elementen (zum
Beispiel aus Klinker). Dabei wird bewusst von einer Wärmedämmung aus Polystyrol Abstand
genommen, da diese aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Brandschutzes negativ zu bewerten
ist. Der KfW 70 Effizienzhausstandard wird erfüllt.
Die Farbauswahl erfolgt gemäß dem Gestaltungskonzept des Bauträgers.
4.2 LOGGIEN UND TERRASSEN
4.2.1 GELÄNDER
Die Geländer der Loggien und der Terrassen im Staffelgeschoss werden als Flachstahl-
Geländer ohne Handlauf ausgeführt. Die Ausführung und Farbauswahl erfolgt gemäß dem
Gestaltungskonzept des Bauträgers. Vorgesehen ist die Farbe RAL 7039 (Quarzgrau)
4.2.2 BELAG
Die Loggia- und Terrassenflächen der Wohneinheiten erhalten einen Belag aus Holz.
Vorgesehen ist Lärchenholz.
Die Terrassenflächen der Gewerbeeinheiten erhalten einen Belag aus Holz oder
Betonsteinplatten.
Zur Entwässerung der Terrassen wird ein Drainrost zwischen dem Oberbelag und der
Außenwand oder eine gleichwertige Konstruktion eingebaut. Hierdurch werden die
Anforderungen der DIN zur Entwässerung erfüllt. Soweit technisch erforderlich, wird dies
auch bei den Loggien ausgeführt.
Im Bereich der Türen zu den Loggien und Terrassen kommt es dabei baubedingt zu
Schwellen.
Die Material- und Farbauswahl erfolgt gemäß dem Gestaltungskonzept des Bauträgers.
STAND: 21. AUGUST 2017 SEITE 13 VON 25