Page 5 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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                  Vorwort zur 5. Auflage





                  Die fünfte Auflage stellt eine umfassende Neubearbeitung des Lehrbuches dar, wel-
                  che aufgrund der Entwicklungen seit dem Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon
                  am 1. Dezember 2009 und der im Jahre 2011 erschienen vierten Auflage erforderlich
                  wurde. Mit dem Vertrag von Lissabon ist eine neue Ära des Europarechts Realität
                  geworden, dessen geänderte Konturen immer besser in Erscheinung treten.

                  Das Europarecht hat sich seit der Vorauflage rasant weiterentwickelt und dies ist
                  auch in Zukunft, gerade im Hinblick auf den so genannten „Brexit“ und dessen
                  Auswirkungen, zu erwarten. Neue Regelungsmaterien werden vom EUV und AEUV
                  umfasst und das Beschwerdesystem des Europäischen Gerichtshofs für Menschen-
                  rechte ist das erfolgreichste System zum Schutz der Menschenrechte weltweit ge-
                  worden. Die Entwicklungen im Bereich des EUV/AEUV lassen sich kaum noch
                  nachzeichnen, zu erwähnen sei hier bloß, dass das Bundesverfassungsgericht zum
                  ersten Mal eine Rechtssache nach Art. 267 AEUV an den EuGH vorgelegt hat und
                  dass sich der EuGH immer mehr zum zweiten Grundrechtsgerichtshof neben dem
                  Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelt. Insofern sei an die von
                  Christian Rohde, dem Begründer des Werks, dem der Autor zu großem Dank ver-
                  pflichtet ist, im Vorwort zur ersten Auflage erwähnte Parabel vom „Hase und Igel“
                  erinnert.

                  Inhaltlich wurde das Lehrbuch komplett auf den Vertrag von Lissabon umgestellt,
                  neue Rechtsentwicklungen, gerade im Hinblick auf das Verhältnis von Bundesver-
                  fassungsgericht und EuGH, werden nachvollzogen und erläutert.

                  Für vorbereitende Unterstützungsarbeiten ist Frau stud. iur. Sandra Gruber herzlich
                  zu danken.

                  Dr. Stefan Lorenzmeier LL. M.
                  Augsburg, im Juli 2016
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