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ZUSCHÜSSE UND BERATUNGEN
Förderung des Güterkraftverkehrs – „Weiterbildung“
gültig: bis 30.11.2018
Förderung
unternehmerischen Know-hows gültig: bis 31.12.2020
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antrag- stellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeug sind, das ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist und dessen zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Zuwendungsberechtigung bei gewerblichem Güterkraftverkehr durch die vorgeschriebene Berechtigung (Lizenz/Erlaubnisurkunde) oder bei Werkverkehr durch Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG nachweisbar sein.
Juristisch selbstständige Partnerunternehmen und verbundene Unterneh- men können eigenständige Anträge stellen, soweit die Antragsberechti- gung vorliegt.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Die Förderung richtet sich an:
► Jungunternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt) ► Bestandsunternehmen (ab 3. Jahr nach Gründung)
► Unternehmen in Schwierigkeiten
Jungunternehmen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die einen Zuschuss beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprech- partner ihrer Wahl führen.
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Regionale Ansprechpartner sind u.a. regionale Industrie- und Han- delskammern.
Gefördert werden im Rahmen des Förderprogramms “Weiterbildung“ ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehr- gängen, Seminaren und Schulungen gemäß der Anlage zu Nummer 2 (Maßnahmenkatalog) der Richtlinie „Weiterbildung“, mit denen nicht vor Antragstellung auf Förderung begonnen worden ist.
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich anwesend sein müssen (Präsenzpflicht).
Hinweis:
Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung von Ausbil- dungsnormen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwal- tungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig.
Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen
► Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, perso-
nellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
► Spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen,
z.B. von Frauen oder Migranten geführte Unternehmen, von Unter- nehmern mit anerkannter Behinderung, zur betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten
► Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirt-
schaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
► Folgeberatung zur Vertiefung der aus der Unternehmenssicherungs-
beratung gewonnenen Erkenntnisse zur Wiederherstellung der Leis- tungs- und Wettbewerbsfähigkeit
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsart max. 5 Beratertage in Anspruch nehmen (Diese Einschränkung gilt nicht für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten).
Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen ermittelt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von
► bis zu 1.050 € bei kleinen Unternehmen
► bis zu 900 € bei mittleren Unternehmen
► bis zu 750 € bei anderen Antragstellern
multipliziert mit der Anzahl der zum Stichtag auf das zuwendungs- berechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Die Förderhöhe beträgt:
► bei kleinen Unternehmen bis zu 70 %
► bei mittleren Unternehmen bis zu 60 %
► bei anderen Antragstellern bis zu 50 %
der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme in einem Unternehmen darf 2 Mio. € nicht überschreiten. Inwieweit Ihr Unternehmen den KMU-Status beanspruchen kann, wird im KMU-Merkblatt dargestellt.
Zuschuss
(neue Bundesländer)
► Jungunternehmen
80 % Zuschuss bei 4.000 € Bemessungsgrundlage, Zuschuss max. 3.200 €
► Bestandsunternehmen
80 % Zuschuss bei 3.000 € Bemessungsgrundlage, Zuschuss max. 2.400 €
► Unternehmen in Schwierigkeiten
90 % Zuschuss bei 3.000 € Bemessungsgrundlage, Zuschuss max. 2.700 €
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Wege über die Portalseite https://antrag-bvbs.bund.de/
Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Werderstraße 34
50672 Köln
Telefon: E-Mail: Internet:
0221 57 76 26 99 info.foerderprogramme@bag.bund.de bag.bund.de
Weitere Informationen zum Programm unter: http://foerdernavi.online/i91x1
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908 0
Fax: 06196 908 18 00
E-Mail: Poststelle@bafa.bund.de
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/7mrjc
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