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Gründung innovativ gültig: bis 31.12.2020
Gründungszuschuss (nach § 93 SGB III)
Innovative Gründerinnen und Gründer, Freiberufler und KMU in den ersten 3 Jahren nach Gründung bzw. Übernahme mit Sitz bzw. Betriebs- stätte im Land Brandenburg, die einem dieser Cluster zuzuordnen sind: ► Energiewirtschaft
► Gesundheitswirtschaft
► IKT-/Medien-, Kreativwirtschaft
► Verkehr/Mobilität/Logistik
► Optik
► Ernährungswirtschaft
► Kunststoffe/Chemie
► Metall und Tourismus
oder der Branchen Holz und Papier oder folgenden, die vorgenannten
Cluster unterstützenden Querschnittsthemen: ► Werkstoffe/Materialien
► Produktions- und Automatisierungstechnik
► Clean Technologies
► Sicherheit
Existenzgründer, die mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen und noch einen Anspruch auf Ar- beitslosengeld I von mindestens 150 Tagen haben
Ausgeschlossen:
Antragsteller mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder wenn nach Beendigung einer Förderung zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nach SGB III noch nicht 24 Monate vergangen sind
Förderung von:
► Anschaffung- und Herstellungskosten für Güter des Sachanlage- Vermögens
► Personalausgaben für neue Arbeitsplätze
► Beratungsleistungen externer Berater, die der Produkt-, Prozess- oder Technologieentwicklung dienen
► technischen Entwicklungsleistungen, soweit diese nicht oder nicht im erforderlichen Umfang im Unternehmen selbst erbracht werden
► einmaligen Ausgaben für den Erwerb von Lizenzen
Zuschuss
von 25.000 € bis max. 100.000 €
► Personalausgaben werden bis max. 50.000 € (Arbeitnehmer-Brutto) pro Jahr und Person gefördert
► der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 25 %
Zuschuss
► 6 Monate Anspruch auf individuelles Arbeitslosengeld plus Pauschale zur sozialen Absicherung i.H.v. 300 € nach Ermessen und Nachweis einer intensiven, hauptberuflichen unternehmerischen Tätigkeit
► für weitere 9 Monate kann ein Zuschuss von 300 € gewährt werden
► die maximale Förderdauer beträgt 15 Monate
► es ist eine Tragfähigkeitsprüfung durch eine fachkundige Stelle erforderlich
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Infotelefon: 0331 660 22 11
Fax: 0331 660 16 94 E-Mail: kundencenter@ilb.de Internet: ilb.de
Vorraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB)
Weitere Informationen unter: http://foerdernavi.online/hmqb3
über die zuständige Agentur für Arbeit http://foerdernavi.online/omgh6
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