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GRW-Förderung
Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen gültig: bis 31.12.2020
Heizungsoptimierung gültig: bis 31.12.2020
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
► Unternehmen
► Freiberuflich Tätige
► Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
► Privatpersonen
► Sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer des Heizsystems.
Förderung zur
► Errichtung von Betriebsstätten
► Erweiterung von Betriebsstätten
► Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
► Diversifizierung einer Betriebsstätte (neue zusätzliche Produkte)
► grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens
Touristische Vorhaben werden grundsätzlich nur in den Bereichen Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten sowie Rad- und Wassertourismus gefördert.
Projektförderung für Systeme, die älter als zwei Jahre sind:
► Austausch von Heizungspumpen
Welche hocheffizienten Heizungs- und Warmwasserzirkulations- pumpen förderfähig sind, wird vom BAFA in einer Positivliste zur Verfügung gestellt.
► Heizungsoptimierung,
u.a. die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, der Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen oder die Neuinstallation eines Pufferspeichers.
Zuschuss
als Sachkosten- oder Lohnkostenzuschuss (es werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 € und maximal 2 Mio. € gefördert)
► Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 30 % erfolgen, an der Grenze zu Polen können bis zu 40 % gewährt werden.
► Sonstige Beihilfen für die Investition werden auf den Fördersatz angerechnet.
Zuschuss
Bei allen Maßnahmen beträgt der Förderzuschuss zu den Netto-Investi- tionskosten (Material + Arbeitsleistung) 30 % bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 € in der Fördersumme.
Es gilt ein Kumulierungsverbot, d. h. für die gleiche Maßnahme darf nicht noch ein weiteres staatliches Förderprogramm in Anspruch genommen werden.
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Tel.: 0331 660 22 11
Fax: 0331 660 61 694 E-Mail: kundencenter@ilb.de Internet: ilb.de
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/lpfks
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 516 – Förderung Heizungsanlagen und Heizungsoptimierung Frankfurter Straße 29
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908 10 01 Fax: 06196 908 18 00
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/jhekh
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