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ZUSCHÜSSE UND BERATUNGEN
GRW-Förderung
der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur gültig: bis 31.12.2020
GRW-Förderung
Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur – Große Richtlinie (GRW-G)
gültig: bis 31.12.2020
► Gebietskörperschaften
► Kommunale Zweckverbände
► Gemeinnützige Bildungsträger (neu bei Bildungseinrichtungen)
► Juristische Personen (nur bei Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern)
Vorhaben von großen und mittleren Unternehmen sowie Vorhaben ab 2 Mio. € von kleinen Unternehmen
Förderfähig sind u.a.
die Erschließung von Industrie- und Gewerbegeländen, die Errichtung oder der Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregio- nale Straßen- und Schienenverkehrsnetz, die Errichtung oder der Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen, Abwasser-, Strom, Gas-, Fernwärme- u.a. Energieleitungen und Verteilanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale und überregionale Versorgungsnetz, Maßnahmen des Tourismus zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungs- orten, Radwander- und Wasserwanderwege, natur-, gesundheitsorien- tierter und barrierefreier Tourismus, die Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren (TGZ und Existenzgründerzentren), die Errichtung oder der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, die Errichtung oder der Ausbau von Kommunikationsverbindungen (Breitband), Regio- nalbudget und -managementvorhaben für Regionale Wachstumskerne, Regionale Entwicklungskonzepte, Planungs- und Beratungsleistungen, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster
Förderung zur
► Errichtung von Betriebsstätten
► Erweiterung von Betriebsstätten
► Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
► Diversifizierung einer Betriebsstätte (neue zusätzliche Produkte) in neuen wirtschaftlichen Tätigkeiten
► grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens
Touristische Vorhaben werden grundsätzlich nur in den Bereichen Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten sowie Rad- und Wassertourismus gefördert.
Zuschuss
als Sachkostenzuschuss (es werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 50.000 € gefördert - gilt nicht für regionale Entwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen)
► Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 90 % erfolgen ► Der Basisfördersatz beträgt 60 %
Zuschuss
als Sachkosten- oder Lohnkostenzuschuss (es werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 € gefördert)
► Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 10 % erfolgen.
► Der Höchstfördersatz ist grundsätzlich bei Erfüllung von Struktureffek- ten möglich.
► Für mittlere Unternehmen kann ein Zuschlag von 10 %, für kleine Unternehmen von 20 % gewährt werden.
► An der Grenze zu Polen kann ein weiterer Zuschlag in Höhe von 10 % gewährt werden.
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Tel.: 0331 660 22 11
Fax: 0331 660 61 694 E-Mail: kundencenter@ilb.de Internet: ilb.de
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/cpq12
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Tel.: 0331 660 22 11
Fax: 0331 660 61 694 E-Mail: kundencenter@ilb.de Internet: ilb.de
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/sjdt0
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