Page 30 - sicher leben
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WIE MAN SICH MIT WENIG AUFWAND VOR EINBRECHERN SCHÜTZEN KANN
Härtere Strafen für Einbrecher
Berlin (dpa). Bislang war für Wohnungseinbrüche ein
Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
vorgesehen und in minder schweren Fällen eine Strafe von drei
Monaten bis zu fünf Jahren. Künftig soll der Strafrahmen
zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minderschwere Fälle
soll es beim Einbruch in Privatwohnungen künftig gar nicht
mehr geben. Union und SPD hatten sich bereits Ende März im
Koalitionsausschuss auf schärfere Strafen bei
Wohnungseinbrüchen verständigt. Streit gab es in den
vergangenen Wochen aber noch über die Frage, in welchem
Umfang Handy- und andere Kommunikationsdaten von
mutmaßlichen Einbrechern abgefragt werden dürfen. Das
verzögerte das Vorhaben. Vereinbart ist nun, dass Einbrüche in
Privatwohnungen mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei
denen Ermittler die sogenannte Vorratsdatenspeicherung
nutzen dürfen – bei denen sie also unter bestimmten
Bedingungen auf Daten zurückgreifen dürfen, die
Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen
speichern müssen. Bislang ist dies nur bei einer Reihe von
Straftaten wie bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord
oder sexuellem Missbrauch möglich.
Entlastung für Polizei in NRW
Köln (dpa/lnw). Statt der Polizei sollen in Zukunft vermehrt
Privatunternehmen Schwertransporte durch Nordrhein-
Westfalen begleiten. Dadurch werden bei der Polizei wichtige
Ressourcen frei. Bisher begleitete die Polizei jedes Jahr mehr
als 25000 Schwertransporte. Ein Pilotprojekt in elf
Kreispolizeibehörden hatte gezeigt, dass dies bedenkenlos auf
Unternehmen übertragen werden kann.
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