Page 6 - sicher leben
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WIE MAN SICH MIT WENIG AUFWAND VOR EINBRECHERN SCHÜTZEN KANN
Ich bin ja gut versichert
Auch wenn Ihnen die Versicherung den rein materiellen
Schaden ausgleicht, ideelle Werte kann sie Ihnen nicht
ersetzen.
Entspricht Ihre Hausratversicherung noch Ihrem Hausstand?
Überprüfen Sie ggf. Ihren Vertrag und sorgen Sie dafür, dass
Sie nicht unterversichert sind.
Wichtig ist, dass Sie vor einem möglichen Einbruch Ihre
Wertgegenstände dokumentieren. Davon später mehr.
Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
wurden 2016 über 140.000 Fälle gemeldet. Der
durchschnittliche Schaden pro Einbruch lag bei 3250 Euro! Die
Hausratsversicherungen überwiesen 470 Millionen Euro an
Einbruchsopfer.
Übrigens:
Wenn die Versicherung Ihnen z.B. nach einem Einbruch (bei
Abwesenheit) nachweisen kann, dass die Haustür nicht
verschlossen war oder ein Fenster auf Kipp stand oder die
Alarmanlage nicht aktiviert war, kann sie Ihnen Mitverschulden
unterstellen und ihre Zahlung reduzieren oder sogar ganz
verweigern!
Wenn Sie aus eigenem Antrieb eine Alarmanlage installieren,
können Sie bei etwas Geschick und Glück eine
Beitragsminderung herausholen. Wenn Ihnen nach
wiederholten Einbrüchen die Versicherung aber eine
Alarmanlage vorschreibt, wird das höchstwahrscheinlich eine
VDS-Anlage sein. Die kostet aber ein Mehrfaches von dem, was
eine gute Alarmanlage ohne VDS kostet. Wenn diese aber die
Europanorm (EN) 50131 erfüllt, ist sie aber fast genauso gut
wie einen VDS-Anlage!
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