Page 30 - Demo
P. 30
30 Haushaltsanalyse
Fazit: Dieser Paradigmenwechsel ist ein Novum in der EU, die sich nach den Europä- ischen Verträgen in solch großem Umfang gar nicht verschulden darf! Doch Kommis- sion, EU-Staaten und Europaparlament ig- norieren diese rechtlichen Schranken, um die aktuelle Krise politisch zu nutzen und neue Transfermechanismen in Europa zu installieren. Ein kritischer Blick auf Vertei- lung und Kontrolle der EU-Schulden-Milli- arden verrät, dass die Umverteilung der Fondsmittel zwischen den Staaten mehr politisch motiviert ist und weniger der Be- kämpfung wirtschaftlicher Krisenfolgen dient. Weil ein Großteil der Hilfen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen ausge- schüttet wird, dient der Fonds vornehmlich dazu, die bestehende EU-Subventionspoli-
NACH DER KRISE
Konsolidierungszwänge nehmen zu
Was bedeutet die immer höhere Staatsver schuldung in der Pandemie? Vor allem eines: Dass die Rückkehr zu stabilen öffent lichen Haushalten im Rahmen der grund gesetzlichen Schuldenbremse wieder ein TopThema in der Politik und der gesell schaftlichen Diskussion ist – und noch über viele Jahre sein wird. So steht der Bundes haushalt vor der Herausforderung, die alten Ausgabenbeschlüsse mit ihren hohen und teils über 2021 fortdauernden Pande mieKosten auf der Einnahmen und Ausga benseite in Einklang zu bringen. Da die Schuldenbremse die zeitnahe Rückführung
tik auszuweiten, um die Zahlungsfähigkeit hoch verschuldeter EU-Staaten über Trans- fers zu sichern.
Genau diese Milliarden-Hilfen werden für den Bundeshaushalt und schließlich die Steuerzahler eine weitere Belastung dar- stellen: Denn ab 2028 sollen die aufge- nommenen EU-Schulden mittels neuer Steuern und höherer Abführungen der EU-Mitgliedstaaten über 30 Jahre hinweg abgetragen werden. Viele Fragen der Risi- koteilung sind aber unklar! Zum Beispiel: Was passiert, wenn Staaten ihren Anteil an der Rückführung ihrer Schulden nicht zah- len können oder wollen? Dann drohen dem Bundesetat hohe Zahlungsrisiken über Jahrzehnte hinweg.
genau jenes Anteils der Neuverschuldung verlangt, der im Rahmen der „außerge wöhnlichen Notsituation“ gemacht wurde, laufen auf den Bundesetat Tilgungspflich ten zu, die mit dem stark gestiegenen Aus gabenniveau kollidieren.
Ab 2023 müssen Corona-Schulden abgebaut werden
Laut der vom Bundestag beschlossenen Tilgungspläne ist der Bund zunächst ab 2023 dazu verpflichtet, seine tatsächliche NotlagenVerschuldung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 39,1 Milliarden Euro bis 2042 wieder zu tilgen. Dies entspricht – rein rechnerisch – jährlichen Tranchen von knapp 2 Milliarden Euro. Hinzu kommen