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  30 Haushaltsanalyse
 Fazit: Dieser Paradigmenwechsel ist ein Novum in der EU, die sich nach den Europä- ischen Verträgen in solch großem Umfang gar nicht verschulden darf! Doch Kommis- sion, EU-Staaten und Europaparlament ig- norieren diese rechtlichen Schranken, um die aktuelle Krise politisch zu nutzen und neue Transfermechanismen in Europa zu installieren. Ein kritischer Blick auf Vertei- lung und Kontrolle der EU-Schulden-Milli- arden verrät, dass die Umverteilung der Fondsmittel zwischen den Staaten mehr politisch motiviert ist und weniger der Be- kämpfung wirtschaftlicher Krisenfolgen dient. Weil ein Großteil der Hilfen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen ausge- schüttet wird, dient der Fonds vornehmlich dazu, die bestehende EU-Subventionspoli-
NACH DER KRISE
Konsolidierungszwänge nehmen zu
Was bedeutet die immer höhere Staatsver­ schuldung in der Pandemie? Vor allem eines: Dass die Rückkehr zu stabilen öffent­ lichen Haushalten im Rahmen der grund­ gesetzlichen Schuldenbremse wieder ein Top­Thema in der Politik und der gesell­ schaftlichen Diskussion ist – und noch über viele Jahre sein wird. So steht der Bundes­ haushalt vor der Herausforderung, die alten Ausgabenbeschlüsse mit ihren hohen und teils über 2021 fortdauernden Pande­ mie­Kosten auf der Einnahmen­ und Ausga­ benseite in Einklang zu bringen. Da die Schuldenbremse die zeitnahe Rückführung
tik auszuweiten, um die Zahlungsfähigkeit hoch verschuldeter EU-Staaten über Trans- fers zu sichern.
Genau diese Milliarden-Hilfen werden für den Bundeshaushalt und schließlich die Steuerzahler eine weitere Belastung dar- stellen: Denn ab 2028 sollen die aufge- nommenen EU-Schulden mittels neuer Steuern und höherer Abführungen der EU-Mitgliedstaaten über 30 Jahre hinweg abgetragen werden. Viele Fragen der Risi- koteilung sind aber unklar! Zum Beispiel: Was passiert, wenn Staaten ihren Anteil an der Rückführung ihrer Schulden nicht zah- len können oder wollen? Dann drohen dem Bundesetat hohe Zahlungsrisiken über Jahrzehnte hinweg.
genau jenes Anteils der Neuverschuldung verlangt, der im Rahmen der „außerge­ wöhnlichen Notsituation“ gemacht wurde, laufen auf den Bundesetat Tilgungspflich­ ten zu, die mit dem stark gestiegenen Aus­ gabenniveau kollidieren.
Ab 2023 müssen Corona-Schulden abgebaut werden
Laut der vom Bundestag beschlossenen Tilgungspläne ist der Bund zunächst ab 2023 dazu verpflichtet, seine tatsächliche Notlagen­Verschuldung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 39,1 Milliarden Euro bis 2042 wieder zu tilgen. Dies entspricht – rein rechnerisch – jährlichen Tranchen von knapp 2  Milliarden Euro. Hinzu kommen
 
























































































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