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  sowie die klaren Ziele. Und viele von ihnen werden in ihrem Umfang nicht reduziert – sie sind also nicht, wie es im Fachjargon heißt, degressiv gestaltet. Die Folge ist eine teure Gießkannenpolitik! Besserung ist nicht in Sicht – im Gegenteil: Die klima­ politischen Beschlüsse der Bundesregierung vom Herbst 2019 haben eine neue Welle an Subventionen losgetreten und in der aktuel­ len Krisenzeit sattelt die Regierung zusätz­ lich kräftig drauf – und gern mit Schulden
finanziert!
 Fazit: Bundesregierung und Bundestag müssen sicherstellen, dass die geltenden subventionspolitischen Leitlinien ernst genommen werden. Als Haushaltsgesetz- geber ist der Bundestag gefordert, die kaum noch überschaubaren Subventionen stärker in ihrer Wirkung und Zielsetzung zu hinter- fragen. Auch Subventionen brauchen Priori- täten! Statt wenigen Nutznießern ständig neue Subventionen zu gewähren, wäre eine breite steuerliche Entlastung von Bürgern und Betrieben die bessere Alternative.
Aktion Frühjahrsputz 73
 Bund-Länder-Transfers überdenken
Den klassischen Länderfinanzausgleich gibt es seit 2020 nicht mehr – schon 2017 hatten sich Bund und Länder auf die Abschaffung der traditionellen Solidarität zwischen finanzstar­ ken und finanzschwachen Ländern geeinigt. Stattdessen drängten die Länder den Bund dazu, den föderalen Finanzausgleich, der die Voraussetzung für gleichwertige Lebensver­ hältnisse quer durch Deutschland schaffen soll, weitgehend allein zu stemmen. Das be­ deutet: 16 Länder bestellen und einer bezahlt – der Bund. Für den Bundeshaushalt bedeutet das jährliche Lasten von mehr als 9 Mrd. Euro, die er an die Bundesländer allein in Form von sogenannten Bundesergänzungszuweisun­ gen überweist – Tendenz steigend. Mitten in der Corona­Pandemie, Ende 2020, hatten Bundestag und Bundesrat nun beschlossen, den Ländern noch mehr Geld zuzuschustern – und zwar den kleineren Bundesländern we­ gen „überdurchschnittlich hoher Kosten poli­ tischer Führung“. Von diesen Bundeshilfen profitieren 10 von 16 Ländern – mehr als die Hälfte der Ländergemeinschaft! Statt bisher jährlich 528 Mio. sind es nun 631 Mio. Euro. Mehr noch: Brandenburg erhält sogar einen
weiteren Sonderzuschlag von jährlich 11 Mio. Euro, sodass der Bund insgesamt 642 Mio. Euro an Berlin (58,7 Mio.), Brandenburg
(80,7 Mio.), Bremen (60,3 Mio.), Mecklen­ burg­Vorpommern (72 Mio.), Rheinland­Pfalz (48,3 Mio.), Saarland (66,3 Mio.), Sachsen (47,4 Mio.), Sachsen­Anhalt (71 Mio.), Schleswig­ Holstein (66,3 Mio.) und Thüringen (71,4 Mio.) überweist. Solche Transfers reißen ein noch größeres Loch in den Bundeshaushalt, der aufgrund der hohen Pandemiekosten bereits arg strapaziert ist. Der Bund der Steuerzahler meint: Da der Bundeshaushalt in der Coro­ na­Krise deutlich höhere Lasten als die Lände­ retats trägt, wäre es das Mindeste, die aufge­ stockten Bundestransfers an die Länder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dar­ über hinaus muss auch darüber diskutiert werden, inwieweit der Bund überhaupt für überdurchschnittlich hohe Kosten der politi­ schen Führung in den Ländern verantwortlich gemacht werden sollte. Denn das ist eine Fra­ ge der föderalen Struktur und der Größe der einzelnen Bundesländer – dies sollte in einer erneuten Föderalismuskommission von Bund und Ländern geklärt werden.



























































































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