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DFregatte HamBurg im NATO-Einsatzverband
ie Fregatte HamBurG hatte am zung nimmt die SNMG 1 an unterschied-
12. Juli ihren Heimathafen Wilhelms- lichen Manövern und Übungen teil. Nach haven verlassen und sich dem Nato-Ein- den Ausbildungsfahrten und der for-
Kommando, er hatte die HamBurG im Feb- ruar übernommen. „Ein halbes Jahr Einsatz ist nicht nur eine Herausforderung für uns an Bord – sondern auch für unsere Fami- lien und Freunde zu Hause. Sie halten uns den Rücken frei, sie tragen mit, was wir für unser Land leisten. Dafür gebührt ihnen unser aufrichtiger Dank“, so Fregatten- kapitän Timpf. mfa
ZDeutsche Marine: Wichtige Weichenstellungen
satzverband Standing NATO Maritime Group 1 (SNMG 1) angeschlossen. Der Einsatzraum für die SNMG 1 ist die Nord- und Ostsee sowie der Nordatlantik bis auf die Höhe der Straße von Gibraltar. In einer regelmäßig wechselnden Zusammenset-
dernden Einsatzvorbereitung in der ers- ten Hälfte des Jahres steht für die rund 250-köpfige Besatzung nun ein halbes Jahr im NATO-Verband an. Für den Kom- mandanten, Fregattenkapitän Alexander Timpf, ist es der erste Einsatz unter seinem
Deutsche Marine
ugunsten der Deutschen Marine die vier älteren Boote dieser erfolgreichen und eine mögliche Festlegung von Rou-
wurden in diesen Tagen auf gleich Serie von Unterwasserfahrzeugen. So soll ten für Handelsschiffe, die dann durch See- zwei Ebenen wichtige vertragliche Wei- erreicht werden, dass „die technologische streitkräfte geschützt werden.
chenstellungen vollzogen, die beide im Kern der Planungs- und auch Rechtssi- cherheit auf verschiedenen Aktionsfel- dern dienen.
TKMS macht deutsche U-Boote zukunftsfit
So wurde jetzt zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz und der deutschen Spezial- werft TKMS mit Sitz in Kiel ein General- vertrag über die umfassende technische Wartung der insgesamt sechs U-Boote der Klasse 212 A der Deutschen Marine unterzeichnet.
Der Kontrakt stellt nach Darstellung des weiterhin zum Essener Industriekonzern Thyssenkrupp AG „einen der größten Serviceverträge in der Geschichte des Unternehmens“ dar. Sein Gesamtwert beläuft sich auf rund 800 Mio. Euro. Die Laufzeit erstreckt sich über zehn Jahre. Zu den Kernbestandteilen des Vertragswer- kes gehören unter anderem die Moderni- sierung zentraler Bordsysteme, im Beson- deren des Navigationssystems sowie des Führungs- und Waffeneinsatzsystems für
Überlegenheit der deutschen U-Boot- Flotte nachhaltig“ gesichert wird, hebt TKMS hervor. „Dieser bedeutende Ser- vicevertrag stärkt unsere etablierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Deutschen Marine auch im Instandhal- tungsbereich“, stellte Werft-Vorstands- chef (CEO) Oliver Burkhard jetzt heraus. Eine weitere, wichtige Vereinbarung zugunsten der Deutschen Marine deckt den Bereich der zivil-militärischen Zusam- menarbeit (CIMIC) mit der zum Bundes- verkehrsministerium gehörenden Gene- raldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, kurz GDWS, ab.
GDWS und Deutsche Marine steuern gemeinsam den zivilen Seeverkehr
Mit der jetzt unterzeichneten Übereinkunft wird festgelegt, wie die Deutsche Marine und die Wasserstraßenverwaltung „künftig gemeinsam den zivilen Seeverkehr steu- ern“. Das gilt im Besonderen auch für die Landes- und Bündnisverteidigung. Es geht um die Versorgung Deutschlands und sei- ner Volkswirtschaft über den Seeweg, die Organisation von Handelsschiffs-Konvois
Nach Darstellung des Verbands Deutscher Reeder (VDR) in Hamburg, der besonders enge Beziehungen zur Deutschen Marine pflegt, im- und exportiert die Industrie- nation Nummer eins in Europa, Deutsch- land, jährlich rund 60 % aller Waren über den Seeweg. Rechnerisch seien das gut 1,5 Mio. t pro Tag, hebt der VDR hervor. Nach Überzeugung von Vizeadmiral Jan Christian Kaack, Inspekteur der Marine, stellt die jetzt mit der GDWS unterzeich- nete Vereinbarung einen „wichtigen Bau- stein der gesamtstaatlichen Verteidi- gungsfähigkeit und Sicherheitsvorsorge dar“. Dadurch seien vor allem Verantwort- lichkeiten und Verfahrenswege zwischen der Marineschifffahrtleitung – sie hat ihren Sitz in Hamburg – sowie der GDWS „sau- ber festgelegt“. Der Admiral präzisiert: „Im Ernstfall können wir damit Handels- schiffen verbindlich sagen, wo und wann sie entlang deutscher Wasserstraßen fah- ren oder deutsche Häfen anlaufen dürfen – oder sogar sich zu einem Konvoi versam- meln sollen.“ Auch bei der GDWS ist man davon überzeugt, dass die Übereinkunft mithilft, „dass der Seeverkehr sicher, zuver- lässig und koordiniert bleibt – auch unter schwierigen Bedingungen“. eha
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Foto: Bundeswehr/Nico Theska

