Page 11 - completed 18 LANGUAGES and all pages 2 ONLINR
P. 11

DIESES  DOKUMENT  IST  EINE  ÜBERSETZUNG  DER  VORLIEGENDEN  NATIONALEN  FÜHRERSCHEIN.  ES  DARF  BEI
                  VORLIEGEN  EINES  GÜLTIGEN  FÜHRERSCHEINS  ALLEN  LÄNDERN  GENUTZT  WERDEN,  DIE  DAS  WIENER
                  ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN STRASSENVERKEHR UNTERSCHRIEBEN HABEN.

                  ANGABEN DES FAHRERS

                       1.   VORNAME:
                       2.   NACHNAME:
                       3.   ANSCHRIFT:
                       4.   GEBURTSDATUM:
                       5.   STAATSANGEHÖRIGKEIT:
                       6.   KLASSEN UND TEILKLASSEN DER FAHRZEUGEN MIT ANZEIGE ENTSPRECHENDER CODES:

               Klasse Code/ Symbol                                     Klasse Code/ Symbol
                                                 Krafträder                                            Leichtkrafträder
                                                                                                               3
                                                                                                       (bis 125 cm )

                                                 Personenkraftfahrzeuge  (bis                          Dreiräder   und
                                                 3,5m.   höchstens   8                                 Quads
                                                 Sitzplätze)
                                                 Lastkraftwagen (über 3,5t)                            Lastkraftwagen
                                                                                                       (3,5 – 7,5t)


                                                 Omnibusse                                             Omnibusse  (8-16
                                                 (über 8 Sitzplätze)                                   Sitzplätze)

                                                 Kraftwagen Klasse B*

                                                 Kraftwagen Klasse C*                                  Lastkraftwagen
                                                                                                       Teilklasse C1 (bis

                                                                                                       12t)*
                                                 Omnibusse  mit  Anhänger*,                            Omnibusse
                                                 Gelenkomnibusse                                       Teilklasse D1 (bis
                                                                                                       12t)*
                  * Mit einem Anhänger über 750 kg
                           7.     AUSSTELLUNGSDATUM:
                           8.     GÜLTIS BIS:
                           9.     NATIONALER FÜHRERSCHEIN:
                           10.   AUSGEGEBEN AM:
                           11.   DATUM DER ERSTAUSSTELLUNG DES NATIONALEN FÜHRERSCHEINS:

                  AUSSCHLIESSUNG:

                  Dem inhaber wird das Recht aberkannr, Kraftfahrzeuge auf dem      Bis……….………………………………………………
                  Gebiet von …………………………………zu führen    1            datum…………………………………………………2                      2
                  In ………………………………………………………………                       …………………………………………………………

                  Dem inhaber wird das Recht aberkannr, Kraftfahrzeuge auf dem      Bis……….………………………………………………
                  Gebiet von …………………………………zu führen    1            datum……………………………………………… 2                      2
                  In ………………………………………………………………                       …………………………………………………………

                                2
                  1 Name des Staates.  Unterschrift und Siegel oder Stempel der Behörde, die den Führerschein in diesem Staat als ungültig erklärt hat. Wenn
                  alle zur Eintragung der Ausschließungen bestimmte Felder dieser Seite ausgefüllt sind, sollen weitere Ausschließungen auf der Rückseite
                  eingetragen werden.


                                                                 11
   6   7   8   9   10   11   12   13   14   15   16