Page 81 - Katalog listanje
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Pachtvertrag
NEVER TAKE MORE THAN YOU GIVE
La Mejora
Broschürennummer
2. Pachtzweck / Bewirtschaftung
2.1. Der Verpächter darf den Pachtgegenstand nur zur landwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere zum Anbau und zur Aufzucht
von Mahagoni-Bäumen gebrauchen.
der Verpächter Dritte beauftragen.
3. Pachtbeginn und –dauer
3.1. Der Pächter tritt die Pacht mit Unterzeichnung dieses Pachtvertrages an.
3.2. Der Pachtvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten zum Jahresende gekündigt werden, frühestens jedoch
per 31.12.2030.
3.3. Der Pachtvertrag endet mit der Ernte der Mahagoni-Bäume.
4. Übergabe des Pachtgegenstands
4.1. Der Pachtgegenstand wird mit Vertragsunterzeichnung zur Nutzung gemäss 2.1 zur Verfügung gestellt.
4.2. Über den Zustand des Pachtgegenstands wird ein Protokoll verfasst.
5. Pachtzins
5.1. Der Pächter zahlt bei Vertragsabschluss den Pachtzins und legt die Vertragsdauer für
12 Jahre 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre
durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens fest.
Die Pachtzins für die gesamte Vertragslaufzeit von 12 Jahren beträgt pro Baum € 36,00 × =
Die Pachtzins für die gesamte Vertragslaufzeit von 15 Jahren beträgt pro Baum € 45,00 × =
Die Pachtzins für die gesamte Vertragslaufzeit von 20 Jahren beträgt pro Baum € 60,00 × =
Die Pachtzins für die gesamte Vertragslaufzeit von 25 Jahren beträgt pro Baum € 75,00 × =
5.2. Der monatliche Pachtzins beträgt, bei einer gesamten Vertragslaufzeit von
12 Jahren, pro Baum monatlich € 0,25 × =
Der monatliche Pachtzins beträgt, bei einer gesamten Vertragslaufzeit von
15 Jahren, pro Baum monatlich € 0,25 × =
Der monatliche Pachtzins beträgt, bei einer gesamten Vertragslaufzeit von
20 Jahren, pro Baum monatlich € 0,25 × =
Der monatliche Pachtzins beträgt, bei einer gesamten Vertragslaufzeit von
25 Jahren, pro Baum monatlich € 0,25 × =
5.3. Der Pachtzins ist mit Unterschrift dieses Vertrags zur Zahlung falling.
5.4. Der monatliche Pachtzins ist bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats zu entrichten.
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