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5. Das Elektronische Patientendossier
Beim elektronischen Patientendossier, kurz EPD, handelt es sich um eine Sammlung von persönlichen behandlungsrelevanten Dokumenten und Daten rund um einen Bürger der Schweiz. Man kann über eine Internetverbindung von überallher auf diese Informationen zugreifen und diese an verschiedene Per- sonen freigeben, wie beispielsweise einer Gesundheitsfach- person. Dabei bestimmt der Bürger selbst, wem er Zugri ge- währt und ob er überhaupt ein EPD möchte. Er selbst ist dafür verantwortlich.
Ein Fall von solchen Dokumenten wäre ein Austrittsbericht ei- nes Spitals, ein P egebericht der Spitex, eine Medikationsliste, Röntgenbilder oder ein Impfausweis.
2017 wurde das EPD im Bundesgesetz verankert und soll bis im Jahre 2020 für alle Menschen in der Schweiz freiwillig verfüg- bar sein. Anders ist es für stationäre Gesundheitseinrichtun-
gen, wie Spitäler, psychiatri- sche und Reha-Kliniken. Diese Institutionen sind verp ichtet das EPD bis 2020 einzuführen. Zwei Jahre später folgen P e- geheime und Geburtshäuser. Ab diesem Zeitpunkt sind die- se Gesundheitseinrichtungen
in der Lage, Informationen im Dossier zu speichern und abzu- rufen.
EPD
Abb. 1: EPD-Dossier, eigene Illust- ration
Ausgenommen von der P ichteinführung sind ambulante Ein- richtungen wie Hausärzte, Apotheken, Spitex-Dienste oder Physiotherapeuten. 1
1 www.e-health-suisse.ch/ leadmin/user_upload/Dokumente/2018/D/180301_EPD-Broschuere_Gesundheitsfachpersonen_d.pdf (Stand: 29.03.2018)
14 | Laura Semeraro