Page 306 - 2018 Afrika Katalog Karawane
P. 306

Reisebedingungen           gung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der  Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem  bleibt durch die vorstehenden Bedingungen un-
                                  Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher,  Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen An-  berührt.
       Sehr geehrter Reisender,   im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläute-  spruch unverzüglich nach der Mitteilung des RV  6.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenver-
       bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden  rungen, insbesondere den Länderinformationen,  über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend  sicherung sowie einer Versicherung zur Deckung
       Bestimmungen durch. Sie werden, soweit wirksam   den „Allgemeinen Hinweisen zu den Reisegebie-  zu machen.  der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit
       einbezogen, Inhalt des Reisevertrages, der im  ten“ und den „Wichtigen Informationen für alle  wird dringend empfohlen.
       Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen - nachstehend   Reisen“.   5. Rücktritt durch den RV
       „Reisender“ genannt - und dem in der konkreten  2.2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaf-  5.1. Der RV kann bis vier Wochen vor Reise-  7. Umbuchungen
       Reiseausschreibung genannten Reiseveranstalter  -  ten) und Reisebüros sind vom RV nicht bevoll-  beginn bei Nichterreichen einer Mindestteilneh-  7.1. Ein Anspruch des Kunden auf Um buchungen
       nachstehend „RV“ genannt - zustande kommt. Für  mächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinba-  merzahl vom Reisevertrag nach Maßgabe fol-  (Änderungen  von  Reisebeginn/ende/-dauer,
       einzelne Angebote können abweichende Reise-,  rungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung  gender Regelungen zurücktreten:    Abflugs- bzw. Abfahrtsort, Zielflughafen, Hotel,
       Geschäfts- und Beförderungsbeding ungen gelten.  oder die Buchungsbestätigung des RV hinausge-  a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der konkreten   Ausgangs- und Zielhafen, Verpflegungs- oder Un-
       Soweit solche wirksam vereinbart sind, gelten nur  hen oder im  Widerspruch dazu stehen oder den  Reiseausschreibung oder, soweit sie einheitlich für   terbringungsart, Fahrzeugtyp oder -ausstattung bei
       diese und nicht die nachfolgenden Bestimmungen.  bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.  alle oder bestimmte Reisen des RV gilt, in einem   Mietwagen  oder Campmobilen) nach Vertrags-
                                  2.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte lokaler  entsprechenden Prospekthinweis deutlich unter  schluss besteht nicht.
       1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflich-           Angabe der Frist, bis wann die Mindestteilnehmer-  7.2. Ist eine Umbuchung möglich und der RV zur
       tungen der Buchungsperson  Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder   zahl erreicht sein muss, zu bezeichnen.  Vornahme bereit, wird jeweils bis zum Zeitpunkt
       1.1  Für alle Buchungsarten gilt:  Internetinformationen von Leistungsträgern oder  Die  Mindestteilnehmerzahl  ist  in  der  der ersten Staffel der vorstehend angegebenen
       a) Grundlage des Angebots des RV und der Bu-  Partnern des RV, die nicht vom RV herausgegeben  b)  Stornopauschalen der einzelnen Reisearten eine
                                                             Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder
       chung des Kunden sind die Beschreibung des  werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche   Kostenpauschale von EUR 50 pro Person und
       Pauschalangebots und die ergänzenden Informati-  Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.  dort auf die entsprechenden Angaben im Prospekt    Umbuchungsvorgang erhoben.
                                                             Bezug zu nehmen.
       onen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem  3. Anzahlung und Restzahlung  c) Der RV ist verpflichtet, dem Reisenden  7.3. Umbuchungswünsche, die zur Folge  haben,
       Kunden bei der Buchung vorliegen.  3.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung   gegenüber die Absage der Reise unverzüglich  dass weitere Reiseleistungen ebenfalls geändert
       b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind vom RV  des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB ist   zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen   werden müssen, sowie solche,  die später als die
       nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,  eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis   Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht  jeweilige Frist vor Reisebeginn beim RV eingehen,
       Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu ma-  angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall   durchgeführt wird.   können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist,
       chen, die den vereinbarten Inhalt des Reisever-  nichts anderes vereinbart ist, mindestens 15% des   d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teil-  nur nach Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag
       trages abändern, über die Reiseausschreibung  Reisepreises.   nahme an einer mindestens gleichwertigen ande-  zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzei-
       bzw. die vertraglich von RV zugesagten Leistungen  3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungs-  ren Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist,   tiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
       hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.  schein übergeben und im Einzelfall kein anderer
       c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Ver-  Zahlungstermin vereinbart ist, 4 Wochen vor Rei-  eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisen-  7.4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht
                                                             den aus seinem  Angebot anzubieten.
       zeichnissen, die nicht von dem RV herausgegeben  sebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die   e) Nimmt der Reisende nicht an einer Ersatz reise   für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige
       werden, sind für den RV und die Leistungspflicht  Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.1 genannten   teil, erhält er an den RV bereits geleistete Zah-  Kosten verursachen.
       des RV nicht verbindlich, soweit sie nicht durch  Gründen abgesagt werden kann.  lungen unverzüglich voll zurück erstattet.
       ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden  3.3. Die Reiseunterlagen erhält der Reisende  nach   8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
       zum Inhalt der Leistungspflicht von RV gemacht  vollständiger Bezahlung des Reisepreises unver-  5.2. Der RV kann den Vertrag nach Reisebeginn  Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die
                                                             kündigen, wenn der Reisende die Durchführung
       wurden.                    züglich ausgehändigt.      des Vertrages ungeachtet  einer Abmahnung nach-  ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht
       Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom  3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder   haltig stört oder wenn er sich in solchem Maße ver-  in An-spruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen
       Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot  die Restzahlung nicht entsprechend den verein-  sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
                                                             tragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung  sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen
       des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage  bar-ten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur  des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV,
                                                                                        Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
       dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kun-  ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen  so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis;  Der RV wird sich um Erstattung der ersparten Auf-
       de die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,  Leistungen bereit und in der Lage ist und kein  der RV muss sich jedoch den Wert ersparter Auf-
       Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruch-  gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungs-  wendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen   wendungen durch die Leistungsträger bemühen.
       nahme der Reiseleistungen erklärt.   recht des Kunden besteht, so ist der RV berechtigt,   lassen, die er aus einer anderweitigen Verwen-  9. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung
       d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet  nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag   dung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der   durch den Reisenden
       für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitrei-  zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten   ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschrie-  9.1. Die sich aus §§ 651 d Abs. 2 BGB erge-
       senden, für die er die Buchung vornimmt, wie  gemäß Ziffer 6.2. zu belasten.  benen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen des   bende Verpflichtung zur Mängelanzeige  ist bei
       für seine eigenen, soweit er eine entsprechende       RV sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte   Reisen mit dem RV dahingehend konkretisiert, dass
       Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte   4. Preiserhöhung   des RV wahrzunehmen.  der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel
       Erklärung übernommen hat.  Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag ver-      unverzüglich der vom RV beauftragten Reiseleitung
       1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,  einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beför-  6. Rücktritt durch den Reisenden  oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe
       schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:  derungskosten oder der Abgaben für bestimmte  6.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit  zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der örtlichen
       a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem RV den   Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren  durch Erklärung, die in Textform  erfolgen sollte,  Reiseleitung oder Agentur wird der Reisende
       Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die   oder einer Änderung der für die betreffende Reise   vom Reisevertrag zurück treten. Maßgebend ist der   spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen
       Buchung ist der Reisende 7 Werktage gebunden.  geltenden Wechsel kurse entsprechend den nach-  Zugang der Rücktrittserklärung beim RV.  unterrichtet.
       b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Bu-  folgenden  Bestimmungen wie folgt zu ändern.  6.2. Dem RV stehen in jedem Fall des Rücktritts  9.2. Ist vom RV keine Reiseleitung eingesetzt und
       chungsbestätigung  (Annahmeerklärung)  durch  4.1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zuläs-  folgende pauschale Entschädigungen zu, bei de-  nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht
       den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der   sig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem  ren Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die  geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, den RV
       Folge, dass auch mündliche und telefonische Be-  vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate lie-  gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung  direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstan-
       stätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind.   gen und die zur Erhöhung führenden Umstände  von Reiseleistungen berücksichtigt sind:  dungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.
       Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen  vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und   Flug-, Bahn-, Busreisen, Landarrangements  Der Kontakt mit dem RV kann unter der in den
       übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der   bei Vertragsabschluss für den RV nicht vorherseh-  bis 31 Tage vor Reisebeginn      15 %  Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenom-
       Buchungsbestätigung an den Reisenden. Münd-  bar waren.  ab 30. - 21. Tag vor Reisebeginn    25 %  men werden.
       liche oder telefonische Buchungen des Reisenden   4.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisever-  ab 20. - 11. Tag vor Reisebeginn    40 %  9.3. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann
       führen bei entsprechender verbindlicher münd-  trages bestehenden Beförderungskosten, insbe-  ab 10. Tag vor Reisebeginn       60 %  nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Män-
       licher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch   sondere die Treibstoffkosten, so kann der RV den   Mietwagen, Camper und Wohnmobile  gelanzeige unverschuldet unterbleibt.
       dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn   Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden  bis 31 Tage vor Reisebeginn      10 %  9.4. Bei Gepäckverlust, -beschädigung  und
       die entsprechende schriftliche Ausfertigung der  Berechnung erhöhen:  ab 30. - 11. Tag vor Reisebeginn    25 %  -verspätung sind Schäden oder Zustellungsverzö-
       Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.   a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung   ab 10. - 1 Tag vor Reisebeginn     50 %  gerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüg-
       1.3 Der RV weist darauf hin, dass nach den ge-  kann der RV vom Kunden den  Erhöhungsbetrag  am Abreisetag/bei Nichtantritt     90 %  lich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
       setzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. (2) Ziff. 4,   verlangen.  des Reisepreises  dem zuständigen Beförderungsunternehmen (z.B.
       312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen   b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsun-  Für Schiffsreisen gelten, soweit wirksam verein-  Fluggesellschaft) anzuzeigen. Fluggesellschaften
       über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschal-  ternehmen pro Beförderungsmittel ge forderten, zu-  können die Erstattungen ableh-nen, wenn die
       reiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Telefon-  sätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der  bart, besondere Stornobedingungen, die in den  Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
                                                             jeweiligen Katalogen i.d.R. direkt beim Produkt
       anrufe, Telefax, E-Mails, Mobilfunkdienste und  Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels  aufgeführt sind oder über die der Kunde vor der   Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung
       Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Wider-  geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag    Buchung informiert wird.  binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Ta-
       rufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen   für den Einzelplatz kann der RV vom Kunden ver-  6.3. Dem Reisenden ist es gestattet, dem RV nach-  gen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen
       Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das   langen.  zuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesent-  ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehllei-
       Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu  4.3. Werden die bei Abschluss des Reise-  tung von Reisegepäck der vom RV angegebenen
       auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht be-steht jedoch,   vertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder  lich geringere Kosten als die geltend gemachte  Stelle (sie-he oben Ziffer 9.1b) und c)) anzuzeigen.
                                                             Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall
       wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach  Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so   ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich   9.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels
       § 651a außerhalb von Geschäftsräumen ge-  kann der Reisepreis um den entsprechenden, an-  angefallenen Kosten verpflichtet.  erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den
       schlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen   teiligen Betrag heraufgesetzt werden.  Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Rei-
       Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss  4.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach  6.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehen-  se infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,
       beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des  Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis  den Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädi-  dem RV erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist.
       Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten  in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die  gung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass   Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV bzw.
                                                             ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die
       Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der   Reise dadurch für den RV verteuert hat.  jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.  seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur)
       vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit dem RV   4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des   Macht der RV einen solchen Anspruch geltend,  eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemes-
       Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzim-  Reisepreises hat der RV den Kunden unverzüglich   so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschä-  sene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe
       mer)  oder Flugleistungen abgeschlossen werden,   zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum   zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es
       bei denen der RV nicht Vermittler, sondern unmittel-  21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden  digung unter Berücksichtigung etwa ersparter  nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom
                                                             Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen
       barer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.    zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%  RV oder seinem Beauftragten verweigert wird oder
                                  ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom  Verwendung der Reiseleistungen konkret zu bezif-
       2. Leistungen              Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme  fern und zu belegen.  wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
       2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich   an einer mindestens gleichwertigen Reise zu ver-  6.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß   ein besonderes Interesse des Reisenden gerecht-
       ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestäti-  langen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche  § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,   fertigt wird.
   306
   301   302   303   304   305   306   307   308