Page 306 - 2018 Afrika Katalog Karawane
P. 306
Reisebedingungen gung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem bleibt durch die vorstehenden Bedingungen un-
Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher, Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen An- berührt.
Sehr geehrter Reisender, im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläute- spruch unverzüglich nach der Mitteilung des RV 6.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenver-
bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden rungen, insbesondere den Länderinformationen, über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend sicherung sowie einer Versicherung zur Deckung
Bestimmungen durch. Sie werden, soweit wirksam den „Allgemeinen Hinweisen zu den Reisegebie- zu machen. der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit
einbezogen, Inhalt des Reisevertrages, der im ten“ und den „Wichtigen Informationen für alle wird dringend empfohlen.
Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen - nachstehend Reisen“. 5. Rücktritt durch den RV
„Reisender“ genannt - und dem in der konkreten 2.2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaf- 5.1. Der RV kann bis vier Wochen vor Reise- 7. Umbuchungen
Reiseausschreibung genannten Reiseveranstalter - ten) und Reisebüros sind vom RV nicht bevoll- beginn bei Nichterreichen einer Mindestteilneh- 7.1. Ein Anspruch des Kunden auf Um buchungen
nachstehend „RV“ genannt - zustande kommt. Für mächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinba- merzahl vom Reisevertrag nach Maßgabe fol- (Änderungen von Reisebeginn/ende/-dauer,
einzelne Angebote können abweichende Reise-, rungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung gender Regelungen zurücktreten: Abflugs- bzw. Abfahrtsort, Zielflughafen, Hotel,
Geschäfts- und Beförderungsbeding ungen gelten. oder die Buchungsbestätigung des RV hinausge- a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der konkreten Ausgangs- und Zielhafen, Verpflegungs- oder Un-
Soweit solche wirksam vereinbart sind, gelten nur hen oder im Widerspruch dazu stehen oder den Reiseausschreibung oder, soweit sie einheitlich für terbringungsart, Fahrzeugtyp oder -ausstattung bei
diese und nicht die nachfolgenden Bestimmungen. bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. alle oder bestimmte Reisen des RV gilt, in einem Mietwagen oder Campmobilen) nach Vertrags-
2.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte lokaler entsprechenden Prospekthinweis deutlich unter schluss besteht nicht.
1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflich- Angabe der Frist, bis wann die Mindestteilnehmer- 7.2. Ist eine Umbuchung möglich und der RV zur
tungen der Buchungsperson Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder zahl erreicht sein muss, zu bezeichnen. Vornahme bereit, wird jeweils bis zum Zeitpunkt
1.1 Für alle Buchungsarten gilt: Internetinformationen von Leistungsträgern oder Die Mindestteilnehmerzahl ist in der der ersten Staffel der vorstehend angegebenen
a) Grundlage des Angebots des RV und der Bu- Partnern des RV, die nicht vom RV herausgegeben b) Stornopauschalen der einzelnen Reisearten eine
Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder
chung des Kunden sind die Beschreibung des werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Kostenpauschale von EUR 50 pro Person und
Pauschalangebots und die ergänzenden Informati- Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. dort auf die entsprechenden Angaben im Prospekt Umbuchungsvorgang erhoben.
Bezug zu nehmen.
onen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem 3. Anzahlung und Restzahlung c) Der RV ist verpflichtet, dem Reisenden 7.3. Umbuchungswünsche, die zur Folge haben,
Kunden bei der Buchung vorliegen. 3.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung gegenüber die Absage der Reise unverzüglich dass weitere Reiseleistungen ebenfalls geändert
b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind vom RV des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB ist zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen werden müssen, sowie solche, die später als die
nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht jeweilige Frist vor Reisebeginn beim RV eingehen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu ma- angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall durchgeführt wird. können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist,
chen, die den vereinbarten Inhalt des Reisever- nichts anderes vereinbart ist, mindestens 15% des d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teil- nur nach Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag
trages abändern, über die Reiseausschreibung Reisepreises. nahme an einer mindestens gleichwertigen ande- zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzei-
bzw. die vertraglich von RV zugesagten Leistungen 3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungs- ren Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, tiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. schein übergeben und im Einzelfall kein anderer
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Ver- Zahlungstermin vereinbart ist, 4 Wochen vor Rei- eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisen- 7.4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht
den aus seinem Angebot anzubieten.
zeichnissen, die nicht von dem RV herausgegeben sebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die e) Nimmt der Reisende nicht an einer Ersatz reise für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige
werden, sind für den RV und die Leistungspflicht Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.1 genannten teil, erhält er an den RV bereits geleistete Zah- Kosten verursachen.
des RV nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Gründen abgesagt werden kann. lungen unverzüglich voll zurück erstattet.
ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden 3.3. Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nach 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
zum Inhalt der Leistungspflicht von RV gemacht vollständiger Bezahlung des Reisepreises unver- 5.2. Der RV kann den Vertrag nach Reisebeginn Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die
kündigen, wenn der Reisende die Durchführung
wurden. züglich ausgehändigt. des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nach- ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom 3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder haltig stört oder wenn er sich in solchem Maße ver- in An-spruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen
Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot die Restzahlung nicht entsprechend den verein- sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
tragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen
des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage bar-ten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV,
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kun- ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; Der RV wird sich um Erstattung der ersparten Auf-
de die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Leistungen bereit und in der Lage ist und kein der RV muss sich jedoch den Wert ersparter Auf-
Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruch- gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungs- wendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen wendungen durch die Leistungsträger bemühen.
nahme der Reiseleistungen erklärt. recht des Kunden besteht, so ist der RV berechtigt, lassen, die er aus einer anderweitigen Verwen- 9. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag dung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der durch den Reisenden
für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitrei- zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschrie- 9.1. Die sich aus §§ 651 d Abs. 2 BGB erge-
senden, für die er die Buchung vornimmt, wie gemäß Ziffer 6.2. zu belasten. benen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen des bende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei
für seine eigenen, soweit er eine entsprechende RV sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte Reisen mit dem RV dahingehend konkretisiert, dass
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte 4. Preiserhöhung des RV wahrzunehmen. der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel
Erklärung übernommen hat. Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag ver- unverzüglich der vom RV beauftragten Reiseleitung
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beför- 6. Rücktritt durch den Reisenden oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe
schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: derungskosten oder der Abgaben für bestimmte 6.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der örtlichen
a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem RV den Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren durch Erklärung, die in Textform erfolgen sollte, Reiseleitung oder Agentur wird der Reisende
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die oder einer Änderung der für die betreffende Reise vom Reisevertrag zurück treten. Maßgebend ist der spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen
Buchung ist der Reisende 7 Werktage gebunden. geltenden Wechsel kurse entsprechend den nach- Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. unterrichtet.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Bu- folgenden Bestimmungen wie folgt zu ändern. 6.2. Dem RV stehen in jedem Fall des Rücktritts 9.2. Ist vom RV keine Reiseleitung eingesetzt und
chungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch 4.1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zuläs- folgende pauschale Entschädigungen zu, bei de- nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht
den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der sig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem ren Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, den RV
Folge, dass auch mündliche und telefonische Be- vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate lie- gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstan-
stätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. gen und die zur Erhöhung führenden Umstände von Reiseleistungen berücksichtigt sind: dungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.
Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und Flug-, Bahn-, Busreisen, Landarrangements Der Kontakt mit dem RV kann unter der in den
übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der bei Vertragsabschluss für den RV nicht vorherseh- bis 31 Tage vor Reisebeginn 15 % Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenom-
Buchungsbestätigung an den Reisenden. Münd- bar waren. ab 30. - 21. Tag vor Reisebeginn 25 % men werden.
liche oder telefonische Buchungen des Reisenden 4.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisever- ab 20. - 11. Tag vor Reisebeginn 40 % 9.3. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann
führen bei entsprechender verbindlicher münd- trages bestehenden Beförderungskosten, insbe- ab 10. Tag vor Reisebeginn 60 % nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Män-
licher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch sondere die Treibstoffkosten, so kann der RV den Mietwagen, Camper und Wohnmobile gelanzeige unverschuldet unterbleibt.
dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden bis 31 Tage vor Reisebeginn 10 % 9.4. Bei Gepäckverlust, -beschädigung und
die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Berechnung erhöhen: ab 30. - 11. Tag vor Reisebeginn 25 % -verspätung sind Schäden oder Zustellungsverzö-
Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht. a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung ab 10. - 1 Tag vor Reisebeginn 50 % gerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüg-
1.3 Der RV weist darauf hin, dass nach den ge- kann der RV vom Kunden den Erhöhungsbetrag am Abreisetag/bei Nichtantritt 90 % lich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
setzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, verlangen. des Reisepreises dem zuständigen Beförderungsunternehmen (z.B.
312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsun- Für Schiffsreisen gelten, soweit wirksam verein- Fluggesellschaft) anzuzeigen. Fluggesellschaften
über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschal- ternehmen pro Beförderungsmittel ge forderten, zu- können die Erstattungen ableh-nen, wenn die
reiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Telefon- sätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der bart, besondere Stornobedingungen, die in den Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
jeweiligen Katalogen i.d.R. direkt beim Produkt
anrufe, Telefax, E-Mails, Mobilfunkdienste und Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels aufgeführt sind oder über die der Kunde vor der Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung
Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Wider- geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag Buchung informiert wird. binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Ta-
rufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen für den Einzelplatz kann der RV vom Kunden ver- 6.3. Dem Reisenden ist es gestattet, dem RV nach- gen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen
Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das langen. zuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesent- ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehllei-
Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu 4.3. Werden die bei Abschluss des Reise- tung von Reisegepäck der vom RV angegebenen
auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht be-steht jedoch, vertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder lich geringere Kosten als die geltend gemachte Stelle (sie-he oben Ziffer 9.1b) und c)) anzuzeigen.
Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall
wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich 9.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels
§ 651a außerhalb von Geschäftsräumen ge- kann der Reisepreis um den entsprechenden, an- angefallenen Kosten verpflichtet. erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den
schlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen teiligen Betrag heraufgesetzt werden. Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Rei-
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss 4.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach 6.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehen- se infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,
beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis den Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädi- dem RV erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist.
Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die gung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV bzw.
ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die
Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der Reise dadurch für den RV verteuert hat. jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur)
vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit dem RV 4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemes-
Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzim- Reisepreises hat der RV den Kunden unverzüglich so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschä- sene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe
mer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es
bei denen der RV nicht Vermittler, sondern unmittel- 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden digung unter Berücksichtigung etwa ersparter nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom
Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen
barer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist. zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% RV oder seinem Beauftragten verweigert wird oder
ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Verwendung der Reiseleistungen konkret zu bezif-
2. Leistungen Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme fern und zu belegen. wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich an einer mindestens gleichwertigen Reise zu ver- 6.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß ein besonderes Interesse des Reisenden gerecht-
ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestäti- langen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, fertigt wird.
306