Page 307 - 2018 Afrika Katalog Karawane
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10. Pass-, Visa-, & Gesundheitsbestimmungen  11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstell-  ter Ziffer 12.2 auch für vermittelte Flüge.  Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
                                                                                                                                           10.1. Der RV informiert über die obigen Vor-  te Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung   13. Ausschluss von Ansprüchen; Information  sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
                                                                                                                                           schriften, die für das jeweilige Reiseland gültig  des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt   über Verbraucherstreitbeilegung   Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzli-
                                                                                                                                           sind. Diese Informationen werden für deutsche  ist, ist auf der Internet-Seite des RV abrufbar und  in   13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer  chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
                                                                                                                                           Staatsbürger erteilt, bei denen keine  besonderen  den Geschäftsräumen des RV einzusehen.   Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb ei-  gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
                                                                                                                                           Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Rei-  12. Haftungsbeschränkung  nes Mo-nats nach dem vertraglich vorgesehenen   RV beruhen.
                                                                                                                                           senden begründete  persönliche Verhältnisse (z.B.   12.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schä-  Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu  14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c
                                                                                                                                           Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühe-  den, die nicht Körperschäden sind (auch die  machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem   bis f BGB verjähren in einem Jahr.
                                                                                                                                           re Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.)   Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nach-  Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der  14.3. Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2
                                                                                                                                           können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit   vertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reise-  letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am   beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem
                                                                                                                                           sie dem RV nicht ausdrücklich vom Reisenden mit-  preis beschränkt, soweit   Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen  die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen
                                                                                                                                           geteilt worden sind.       a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich   Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die  enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen
                                                                                                                                           10.2. Der RV wird den Reisenden vor Vertrags-  noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder   Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.  Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich aner-
                                                                                                                                           schluss über etwaige Änderungen der in der Rei-  b) der RV für einen dem Reisenden entstehenden  13.2 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur   kannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonn-
                                                                                                                                           seausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen  Schaden allein wegen eines Verschuldens eines  gegenüber dem in der Reiseausschreibung und  abend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages
                                                                                                                                           Vorschriften informieren.  Leistungsträgers verantwortlich ist.  Bu-chungsbestätigung genannten RV angegebe-  der nächste Werktag.
                                                                                                                                           10.3. Soweit der RV seiner Hinweispflicht ent-  12.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen,  nen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann   14.4. Schweben zwischen dem Reisenden und
                                                                                                                                           sprechend  den  vorstehenden  Bestimmungen  Personen- und Sachschäden im Zusammenhang  der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn   dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder
                                                                                                                                           nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser   mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich  er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist  die den Anspruch begründenden Umstände, so ist
                                                                                                                                           Vorschriften selbst verpflichtet, es sei denn, dass  vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstal-  verhindert worden ist.   die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder
                                                                                                                                           sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger   tungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförde-  13.3 Die Frist nach Ziff. 13.1 gilt auch für die  der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verwei-
                                                                                                                                           Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Der  rungsleistungen von und zum ausgeschriebenen  Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungs-  gert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate
                                                                                                                                           RV haftet auch dann, wenn er im Einzelfall die Be-  Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen  verzöge-rungen beim Gepäck im Zusammenhang   nach dem Ende der Hemmung ein.
                                                                                                                                           schaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeiti-  in der Reiseausschreibung und der Buchungsbe-  mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den  15. Gerichtsstand, Rechtswahl
                                                                                                                                           ge Erteilung und den Zugang solcher  Unterlagen,   stätigung ausdrücklich und unter Angabe des ver-  §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und  15.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige
                                                                                                                                           es sei denn, dass der RV die Verzögerung zu  mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so  4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadens-  eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
                                                                                                                                           vertreten hat.
                                                                                                                                                                      gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden  ersatzanspruch wegen Ge-päckbeschädigung  Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte
                                                                                                                                           11. Informationen zur Identität ausführender  erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen  ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch  Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kun-
                                                                                                                                           Luftfahrtunternehmen       des RV sind. Der RV haftet jedoch  wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach  den/Reisenden und dem RV die ausschließliche
                                                                                                                                           11.1. Der RV informiert den Kunden entspre-  a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kun-  Aushändigung geltend zu machen.  Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche
                                                                                                                                           chend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von  den vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise  13.4 RV weist im Hinblick auf das Gesetz über  Kunden/Reisende können den RV ausschließlich
                                                                                                                                           Fluggästen über die Identität des ausführenden  zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförde-  Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er  an dessen Sitz verklagen.
                                                                                                                                           Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei  rungen während der Reise und die Unterbringung   nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbei-  15.2 Für Klagen des RV gegen Kunden, bzw.
                                                                                                                                           der Buchung über die Identität der ausführenden  während der Reise beinhalten,   legung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreit-  Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,
                                                                                                                                           Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rah-  b) wenn und insoweit für einen Schaden des  beilegung nach Drucklegung dieser Reisebedin-  juristi-sche Personen des öffentlichen oder privaten
                                                                                                                                           men der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbe-  Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-  gungen für RV verpflichtend würde, informiert RV  Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz
                                                                                                                                           förderungsleistungen.      oder Organisationspflichten des RVs ursächlich  die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. RV   oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
                                                                                                                                           11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausfüh-  geworden ist.  weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen   haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
                                                                                                                                           rende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist  12.3. Soweit Einzelleistungen (Hotelunterkünf-  Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die euro-  Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
                                                                                                                                           der RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesell-  te,- Mietwagen, Campmobile) ausdrücklich als  päische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://  bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des
                                                                                                                                           schaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die   vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind  ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.  RV vereinbart.
                                                                                                                                           wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.  und nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2   14. Verjährung
                                                                                                                                           werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesell-  BGB nicht der Anschein erweckt wird, dass der   14.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§
                                                                                                                                           schaft den Flug durchführt, wird er den Kunden  RV solche Leistungen in eigener Verantwortung er-  651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,
                                                                                                                                           informieren.               bringt, ist der RV nur Vermittler und haftet nur für die   des Körpers oder der Gesundheit einschließlich
                                                                                                                                           11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende  Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht jedoch für   vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die
                                                                                                                                           Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird  die vermittelte Leistung selbst. Entsprechendes gilt,   auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RV  © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich
                                                                                                                                           der RV den Kunden unverzüglich und so rasch dies  soweit der RV Pauschalreisen der anderen Anbie-  oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht-  geschützt.
                                                                                                                                           mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den  ter in diesem Katalog vermittelt. Die vorstehende   verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-  Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart |  München
                                                                                                                                           Wechsel informieren.       Regelung gilt nach Maßgabe der Bestimmung un-  lungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei  2002-2018



                                                                                                                                                Weltweit sicher unterwegs



                                                                                                                                                BEST OF-Schutz FÜR REISEN BIS 45 TAGE
                                                                                                                                                1  Reise-Rücktrittsversicherung (RRV) 1)  4  Notfall-Versicherung
                                                                                                                                                    ❍   Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises  ❍   Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr   Weitere
                                                                                                                                                2  Urlaubsgarantie  (Reiseabbruch-Versicherung)  5  Reisegepäck-Versicherung   Versicherungs-
                                                                                                                                                             1)
                                                                                                                                                                                                                                 pakete
                                                                                                                                                    ❍   zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch (vorzeitige oder   ❍   Versicherungssumme:  erhalten Sie
                                                                                                                                                     verspätete Rückreise)                    2.000,– EUR je versicherte Person/4.000,– EUR je Familie  auf Anfrage!
                                                                                                                                                                                             ❍   kein Selbstbehalt
                                                                                                                                                3  Reise-Krankenversicherung
                                                                                                                                                  Bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstatten wir Ihnen die Kosten für:   6  Reise-Unfallversicherung
                                                                                                                                                    ❍   ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Medikamente  ❍   Versicherungssumme je versicherte Person:
                                                                                                                                                    ❍   stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen  ❍   im Todesfall 3)  20.000,– EUR
                                                                                                                                                                                                       3)
                                                                                                                                                    ❍   medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge)  ❍   im Invaliditätsfall bis zu   40.000,– EUR
                                                                                                                                                    ❍   kein Selbstbehalt
                                                                                                                                                                                         7  Reise-Haftpflichtversicherung
                                                                                                                                                                                             ❍   Versicherungssumme pauschal bis zu 1 Mio. EUR bei Personen- und Sachschäden je versicherte Person
                                                                                                                                                BEST OF-         Reise-Rücktritts-  Ergänzungsschutz   Jahresversicherung (ohne Selbstbehalt)
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                                                                                                                                                Reise-  Einzel -  Familie² )  Reisepreis  Einzelperson  Reisedauer  Einzel person  Reisepreis  REISE-RÜCKTRITTS-   REISE-RÜCKTRITTS-  REISE-RÜCKTRITTS-   REISE-RÜCKTRITTS-
                                                                                                                                                preis  person    bis EUR   EUR   bis       EUR  bis EUR  VERSICHERUNG   VERSICHERUNG   VERSICHERUNG   VERSICHERUNG
                                                                                                                                                bis EUR  EUR  EUR                                                + URLAUBSGARANTIE     + URLAUBSGARANTIE
                                                                                                                                                 1.000,–  54,–  –   1.000,–  24,–  31 Tage  47,–        Einzelperson   Einzelperson  Familie 4)    Familie 4)
                                                                                                                                                 1.500,–  64,–  84,–  1.500,–  28,–                   bis zum 65. Geburtstag bis zum 65. Geburtstag bis zum 65. Geburtstag bis zum 65. Geburtstag
                                                                                                                                                 2.500,–  113,–  143,–  2.500,–  47,–  45 Tage  73,–      EUR        EUR        EUR        EUR
                                                                                                                                                 3.000,–  149,–  179,–  3.000,–  65,–             2.000,–  59,–      69,–       99,–      109,–
                                                                                                                                                 3.750,–  175,–  205,–  3.750,–  89,–  60 Tage  96,–  4.000,–
                                                                                                                                                 5.000,–  209,–  235,–  5.000,–  109,–                   129,–      139,–      139,–      149,–
                                                                                                                                                 7.500,–  285,–  315,–  7.500,–  165,–  90 Tage  125,–  6.000,–  159,–  169,–  179,–      189,–
                                                                                                                                                10.000,–  369,–  399,–  10.000,–  225,–
                                                                                                                                                20.000,–  5,8 %  6,5 %  20.000,–  3,6 %  120 Tage  155,–  10.000,–  259,–  279,–  289,–   299,–
                                                                                                                                                1     2     3     4     5     6     7  1  3     4     5     6     7  1     2  1  1     2  1
                                                                                                                                                Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab.   3)  Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall und Invaliditätsfall: 10.000,– EUR.
                                                                                                                                                1)  Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbst-  4)  Zwei Erwachsene ohne Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können den Familientarif abschließen.
                                                                                                                                                 behalt 20 % des erstattungs fähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.   5)  Nur buchbar in Verbindung mit dem rund-um Premium-Schutz oder dem Ergänzungsschutz.
                                                                                                                                              AZ 359 07.16  (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag)      Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen
                                                                                                                                                2)  Familiendefinition: Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind
                                                                                                                                                                                                   erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter http://www.hmrv.de/service/
                                                                                                                                                 – insgesamt bis zu sieben Personen.
                                                                                                                                                                                                   versicherungsbedingungen abrufen. Maßgebend für den Ver sicherungsschutz sind die Versicherungs-
                                                                                                                                                                                                   bedingungen VB-RKS 2014 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
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