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das interview
6 FRAGEN AN ...
S.d.M.: Daher gehen wir gleich zum Thema Buchpreisbindung* (siehe Textende. Anm. der Red.) über. Die Monopolkommission hat sich vor kurzem einmal wieder beraten und hält in ihrem Gutachten die Buchpreisbindung für überholt. Amazon drängt ja schon seit längerem dazu. Hier treffen Kulturgut- bzw. -vielfalt und Handelsgut aufeinander.
Wäre eine Auflösung der Bindung nicht der Tod der Sortiments-Buchhandlungen oder doch eher eine Chance? Oder wäre eine Regelung wie sie zum Beispiel in Norwegen stattfindet, eine Alternative (auf Bücher gibt es keine Mehrwertsteuer; keine geregelte Preisbindung; Buchhändler, Autoren und die Verlagsverbände legen für einen bestimmten Zeitraum die Preise fest; bei e-books gilt der MwSt.-Satz von 25%. Anm. d. Red.)?
Und noch eine Frage hinterher: Wir haben den Eindruck, dass Amazon schneller Neuerscheinungen an die Leser bringen kann, als manch stationäre Buchhandlung. Liefern die Verlage nach Abnahme aus?
H.K.: Wir müssen uns Sorgen machen, daß der eine große Internethändler, den ein Stammkunde gerne „Die Krake“ nennt, eine Monopolstellung in vielen oder allen Bereichen des Handels bekommt und dann die Preise diktieren kann.
Selbstverständlich können wir nicht viel über die Auslieferungspraxis der Verlage sagen: Grundsätzlich haben wir im deutschsprachigen Buchhandel eine weltweit einzigartig schnelle und leistungsfähige Logistik, die höchstens von den Apothekenlieferdiensten übertroffen wird, aber deren Waren sind auch leichter und nicht so zahlreich wie Bücher.
Wenn ein kommerziell wichtiges Buch erscheint, kann der Verlag einen Erstverkaufstag bestimmen, an den wir uns alle halten müssen, das gilt auch für Internethändler, Baumärkte, Elektronikhändler oder andere Buchverkaufsstellen. Früher hofften wir, daß ein neuer Harry Potter-Band zumindest ein paar Stunden vorm vertraglich festgelegten Erstver- kaufstermin eintreffen möge, oftmals schieben wir tagelang eine Kiste hin und her, weil wir die Neuerscheinungen nicht vorher verkaufen dürfen. Kann einem Händler ein Verstoß gegen den festgelegten Erstverkaufstag oder die Preisbindung nachgewiesen werden,
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