Page 182 - SFW SS 2018_Neat
P. 182
Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis
1.4 Rechtssicher durch den Paragraphenwald –
Fernstudium „Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis“
Ein Kooperationsstudiengang zwischen der Universität des Saarlan-
des und der Technischen Universität Kaiserslautern
Um juristische Inhalte zu vermitteln, die im Arbeitsalltag immer wieder gefragt
sind, bietet die Universität des Saarlandes in Kooperation mit dem Distance and
Independent Studies Center (DISC) der Technischen Universität Kaiserslautern
bereits seit über 10 Jahren erfolgreich das Master-Fernstudium „Wirtschafts-
recht für die Unternehmenspraxis“ an.
Zielgruppe und Studienziel
In Unternehmen, Verwaltungen und selbstständig tätige Personen müssen in ih-
rer täglichen Praxis vielfältige rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen,
die teilweise nur schwer zu überblicken sind. Die eventuell bereits im Studium
vermittelten juristischen Inhalte reichen in der Regel nicht aus, um kompetent
juristisch relevante Entscheidungen treffen und rechtliche Veränderungen ange-
messen nachvollziehen zu können. Ein grundständiges Jura-Studium jedoch ist
für Berufstätige schon aus zeitlichen Gründen kaum möglich.
Im Vordergrund des Studiums steht, den Blick von Führungskräften dafür zu
schärfen, wo mögliche Gefahren im unternehmerischen Alltag lauern können. So
sollen auch Kompetenzen vermittelt werden, wann juristischer Sachverstand von
außen hinzugezogen werden muss, so dass unerwarteter Ärger und unnötige
Kosten vermieden werden. Zudem wird durch das Studium die Kommunikation
mit juristischen Experten effektiver, da man sich „auf Augenhöhe“ austauschen
kann und weiß, worauf es ankommt.
Das weiterbildende Master-Fernstudium Wirtschaftsrecht eignet sich für jeden
Berufsalltag, der juristische Kenntnisse erforderlich macht. Da es sich bei dem
Fernstudiengang um ein Teilzeitstudium handelt, das extra für berufstätige Per-
sonen konzipiert wurde und zusätzlich zeit- und ortsunabhängig absolviert wer-
den kann, lässt es sich unproblematisch in den Berufsalltag integrieren und kann
daher von allen Menschen belegt werden, die sich neben ihrer Berufstätigkeit
weiterbilden möchten.
Zulassungsvoraussetzungen
Das Studium steht grundsätzlich allen Personen mit Hochschulabschluss (Uni-
versität oder Fachhochschule, nicht jedoch Volljuristen) offen. Darüber hinaus ist
zwischen Erstabschluss und Studienbeginn eine mindestens einjährige, rechts-
nahe Berufserfahrung nachzuweisen. Alternativ ist, wenn kein Hochschulab-
schluss vorliegt, die Zulassung über eine Eignungsprüfung möglich. Hierzu muss
im Vorfeld eine mehrjährige rechtsnahe Berufserfahrung vorgelegt werden.
Zulassungen sind jeweils zum Wintersemester (Studienbeginn: 01.10.) eines
Jahres möglich, die Bewerbungsphase liegt immer vom 01.04. bis 15.07. eines
Jahres (für die Zulassung über Eignungsprüfung unwiderruflich bis 01.04.) und
wird bei genügend freien Plätzen bis zum 31.08. verlängert. Eine Zulassungs-
schranke besteht nicht.
182