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Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis



           1.4 Rechtssicher durch den Paragraphenwald –
           Fernstudium „Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis“

           Ein Kooperationsstudiengang zwischen der Universität des Saarlan-
           des und der Technischen Universität Kaiserslautern
           Um juristische Inhalte zu vermitteln, die im Arbeitsalltag immer wieder gefragt
           sind, bietet die Universität des Saarlandes in Kooperation mit dem Distance and
           Independent Studies Center (DISC) der Technischen Universität Kaiserslautern
           bereits  seit über  10 Jahren  erfolgreich  das Master-Fernstudium  „Wirtschafts-
           recht für die Unternehmenspraxis“ an.
           Zielgruppe und Studienziel
           In Unternehmen, Verwaltungen und selbstständig tätige Personen müssen in ih-
           rer täglichen Praxis vielfältige rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen,
           die teilweise nur schwer zu überblicken sind. Die eventuell bereits im Studium
           vermittelten juristischen Inhalte reichen in der Regel nicht aus, um kompetent
           juristisch relevante Entscheidungen treffen und rechtliche Veränderungen ange-
           messen nachvollziehen zu können. Ein grundständiges Jura-Studium jedoch ist
           für Berufstätige schon aus zeitlichen Gründen kaum möglich.
           Im Vordergrund  des Studiums steht, den Blick von Führungskräften  dafür zu
           schärfen, wo mögliche Gefahren im unternehmerischen Alltag lauern können. So
           sollen auch Kompetenzen vermittelt werden, wann juristischer Sachverstand von
           außen hinzugezogen werden muss, so dass unerwarteter Ärger und unnötige
           Kosten vermieden werden. Zudem wird durch das Studium die Kommunikation
           mit juristischen Experten effektiver, da man sich „auf Augenhöhe“ austauschen
           kann und weiß, worauf es ankommt.
           Das weiterbildende Master-Fernstudium Wirtschaftsrecht eignet sich für jeden
           Berufsalltag, der juristische Kenntnisse erforderlich macht. Da es sich bei dem
           Fernstudiengang um ein Teilzeitstudium handelt, das extra für berufstätige Per-
           sonen konzipiert wurde und zusätzlich zeit- und ortsunabhängig absolviert wer-
           den kann, lässt es sich unproblematisch in den Berufsalltag integrieren und kann
           daher von allen Menschen belegt werden, die sich neben ihrer Berufstätigkeit
           weiterbilden möchten.
           Zulassungsvoraussetzungen
           Das Studium steht grundsätzlich allen Personen mit Hochschulabschluss (Uni-
           versität oder Fachhochschule, nicht jedoch Volljuristen) offen. Darüber hinaus ist
           zwischen Erstabschluss und Studienbeginn eine mindestens einjährige, rechts-
           nahe Berufserfahrung nachzuweisen.  Alternativ ist,  wenn kein Hochschulab-
           schluss vorliegt, die Zulassung über eine Eignungsprüfung möglich. Hierzu muss
           im Vorfeld eine mehrjährige rechtsnahe Berufserfahrung vorgelegt werden.
           Zulassungen sind jeweils zum Wintersemester (Studienbeginn: 01.10.) eines
           Jahres möglich, die Bewerbungsphase liegt immer vom 01.04. bis 15.07. eines
           Jahres (für die Zulassung über Eignungsprüfung unwiderruflich bis 01.04.) und
           wird bei genügend freien Plätzen bis zum 31.08. verlängert. Eine Zulassungs-
           schranke besteht nicht.

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