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Steuerrecht für die Unternehmenspraxis
1.5 Keine Angst vor Steuern
Fernstudium „Steuerrecht für die Unternehmenspraxis“
Ein Kooperationsstudiengang zwischen der Universität des Saarlandes und der
Technischen Universität Kaiserslautern
Um steuerrechtliche Inhalte zu vermitteln, die im Arbeitsalltag immer wieder gefragt
sind, bietet die Universität des Saarlandes in Kooperation mit dem Distance and
Independent Studies Center (DISC) der Technischen Universität Kaiserslautern seit
2016 das Master-Fernstudium „Steuerrecht für die Unternehmenspraxis“ an.
Zielgruppe und Studienziel
Wer beruflich mit steuerlichen Fragen konfrontiert ist, sollte in diesem Bereich Be-
scheid wissen, um Finanzengpässe und Probleme mit dem Finanzamt zu vermei-
den. Der berufsbegleitende Master-Fernstudiengang „Steuerrecht für die Unterneh-
menspraxis“ befähigt, den steigenden steuerrechtsbezogenen Anforderungen an
die Privatwirtschaft gerecht zu werden. Außerdem kann man mit dieser zusätzlichen
Qualifikation sein potenzielles Einsatzgebiet erweitern und so seinen Marktwert
steigern. Nach dem Erwerb grundlegender juristischer und betriebswirtschaftlicher
Kenntnisse werden in diesem Studiengang u.a. die Themen Einkommen-, Körper-
schaft- und Umsatzsteuerrecht erarbeitet.
Das weiterbildende Master-Fernstudium Steuerrecht eignet sich für Berufstätige,
die mit steuerlichen Fragen konfrontiert sind sowie Rechtsanwälte, die die theore-
tischen Voraussetzungen für die Qualifikation „Fachanwalt für Steuerrecht“ erwer-
ben* wollen (*Die Entscheidung über die Anerkennung obliegt der jeweils zuständi-
gen Rechtsanwaltskammer).
Da es sich bei dem Fernstudiengang um ein Teilzeitstudium handelt, das extra für
berufstätige Personen konzipiert wurde und zusätzlich zeit- und ortsunabhängig ab-
solviert werden kann, lässt es sich unproblematisch in den Berufsalltag integrieren
und kann daher von allen Menschen belegt werden, die sich neben ihrer Berufstä-
tigkeit weiterbilden möchten.
Zulassungsvoraussetzungen
Das Studium steht grundsätzlich allen Personen mit Hochschulabschluss (Univer-
sität oder Fachhochschule) offen. Darüber hinaus ist zwischen Erstabschluss und
Studienbeginn eine mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung nachzu-
weisen. Alternativ ist, wenn kein Hochschulabschluss vorliegt, die Zulassung über
eine Eignungsprüfung möglich. Hierzu muss im Vorfeld eine mehrjährige einschlägi-
ge Berufserfahrung vorgelegt werden.
Zulassungen sind jeweils zum Wintersemester (Studienbeginn: 01.10.) eines Jahres
möglich, die Bewerbungsphase liegt immer vom 01.04. bis 15.07. eines Jahres und
wird bei genügend freien Plätzen bis zum 31.08. verlängert. Für die Zulassung über
Eignungsprüfung läuft die Bewerbungsphase unwiderruflich bis zum 01.04. eines
Jahres. Eine Zulassungsschranke besteht nicht.
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