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Gasthörergebühr



           3.1.2 Die Gasthörergebühr
           Die Gebühr für Gasthörer (§ 1 Nr.4) beträgt pro Semester:
           1. Für Ersteinschreiber, die sich zur Orientierung zunächst ausschließlich
           im Brückenkursangebot des Zell bewegen beträgt die Gebühr bei einer
           Teilnahme bis 4 SWS 80 Euro. (81,30 Euro inkl. Versicherungsbeitrag))
           Für alle anderen gilt:
           2. Bei einer Teilnahme bis 6 SWS (1-3 Veranstaltungen) beträgt die Gebühr
           110,- Euro. (111,30 Euro)
           3. Bei einer Teilnahme mehr als 6 SWS (mehr als 3 Veranstaltungen)
           155,- Euro (156,30 Euro)
           Die Zahlung der Gebühr für Gasthörer entbindet nicht von der Pflicht zur
           Zahlung von Gebühren für die Teilnahme an sonstigen Weiterbildungsveran-
           staltungen gemäß der Gebührenordnung.
           Zusätzlich wird auf jeder Gebührenstufe ein Versicherungsbeitrag
           in Höhe von 1,30 Euro erhoben.
           Anmerkung
           Im Zweifelsfall erfolgt die Einstufung in eine Gebührenstufe durch das Zent-
           rum für lebenslanges Lernen.

           Für die Einschreibung sind notwendig (Anmeldeformulare):

           1.  Ihr Antrag auf Immatrikulation als Gasthörer (mit Angabe der aus die-
              ser Broschüre ausgewählten Lehrveranstaltungen),
           2.  der Gasthörerschein (ebenfalls mit den ausgewählten Lehrveranstal-
              tungen),
           3.  ein  Überweisungsbeleg über 81,30 €, 111,30 € oder 156,30  € (dies
              ist die Gasthörergebühr in Höhe von 80 € bzw. 110 € oder 155 € sowie
              der Versicherungsbeitrag von 1,30 €) auf das Konto der Universität des
              Saarlandes, zu Gunsten des Titels: 824 00 00, Verwendungszweck: Bei
              Ersteinschreibern: Ihren Namen und Geburtsdatum, sowie bei Wieder-
              einschreibern die Matrikelnummer.
              IBAN: DE19 5919 0000 0000 33 0000;
              (BIC) SWIFTCODE: SABA DE 5 S
           Ihre Einschreibung  ist nur möglich,  wenn die Unterlagen von Ihnen
           vollständig ausgefüllt vorgelegt werden.

           Durch die Einschreibung erhalten Sie den Status eines Gasthörers der Uni-
           versität des Saarlandes. Auf Ihrem Gasthörerschein können Sie sich die Teil-
           nahme an den Lehrveranstaltungen bestätigen („testieren“) lassen.



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