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Gasthörergebühr
3.1.2 Die Gasthörergebühr
Die Gebühr für Gasthörer (§ 1 Nr.4) beträgt pro Semester:
1. Für Ersteinschreiber, die sich zur Orientierung zunächst ausschließlich
im Brückenkursangebot des Zell bewegen beträgt die Gebühr bei einer
Teilnahme bis 4 SWS 80 Euro. (81,30 Euro inkl. Versicherungsbeitrag))
Für alle anderen gilt:
2. Bei einer Teilnahme bis 6 SWS (1-3 Veranstaltungen) beträgt die Gebühr
110,- Euro. (111,30 Euro)
3. Bei einer Teilnahme mehr als 6 SWS (mehr als 3 Veranstaltungen)
155,- Euro (156,30 Euro)
Die Zahlung der Gebühr für Gasthörer entbindet nicht von der Pflicht zur
Zahlung von Gebühren für die Teilnahme an sonstigen Weiterbildungsveran-
staltungen gemäß der Gebührenordnung.
Zusätzlich wird auf jeder Gebührenstufe ein Versicherungsbeitrag
in Höhe von 1,30 Euro erhoben.
Anmerkung
Im Zweifelsfall erfolgt die Einstufung in eine Gebührenstufe durch das Zent-
rum für lebenslanges Lernen.
Für die Einschreibung sind notwendig (Anmeldeformulare):
1. Ihr Antrag auf Immatrikulation als Gasthörer (mit Angabe der aus die-
ser Broschüre ausgewählten Lehrveranstaltungen),
2. der Gasthörerschein (ebenfalls mit den ausgewählten Lehrveranstal-
tungen),
3. ein Überweisungsbeleg über 81,30 €, 111,30 € oder 156,30 € (dies
ist die Gasthörergebühr in Höhe von 80 € bzw. 110 € oder 155 € sowie
der Versicherungsbeitrag von 1,30 €) auf das Konto der Universität des
Saarlandes, zu Gunsten des Titels: 824 00 00, Verwendungszweck: Bei
Ersteinschreibern: Ihren Namen und Geburtsdatum, sowie bei Wieder-
einschreibern die Matrikelnummer.
IBAN: DE19 5919 0000 0000 33 0000;
(BIC) SWIFTCODE: SABA DE 5 S
Ihre Einschreibung ist nur möglich, wenn die Unterlagen von Ihnen
vollständig ausgefüllt vorgelegt werden.
Durch die Einschreibung erhalten Sie den Status eines Gasthörers der Uni-
versität des Saarlandes. Auf Ihrem Gasthörerschein können Sie sich die Teil-
nahme an den Lehrveranstaltungen bestätigen („testieren“) lassen.
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