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Rückmeldung
Studierendensekretariat
Als Gasthörer eingeschrieben – was nun?
Mit der Einschreibung haben Sie alle notwendigen Formalitäten erledigt. Sie
haben durch die Entrichtung der Gebühr das Recht erworben, an den für
Gasthörer geöffneten Lehrveranstaltungen nach Maßgabe freier Plätze teil-
zunehmen. Bitte bedenken Sie, dass das Öffnen der Kurse für Gasthörer
eine freiwillige Entscheidung des/der Dozenten/in ist und die Kursgestaltung
seiner/ihrer didaktischen Verantwortung unterliegt. Mit dem Gasthörerschein
können Sie sich ggf. als Gasthörer ausweisen. Sie brauchen jetzt nur noch
zu den (von Ihnen aus dem STUDIENFÜHRER WEITERBILDUNG ausge-
wählten) Veranstaltungen hinzugehen und daran teilzunehmen. Fragen zum
Veranstaltungsablauf beantwortet der/die jeweilige Dozent/in.
Achtung:
Der Status „Gasthörer“ berechtigt nicht zur Teilnahme an Prüfungen!
Der Gasthörerschein ist immer mitzuführen und auf Nachfrage vorzuzeigen.
3.1.3 Rückmeldung von Gasthörern
Das Gasthörerstudium kennt kein besonderes Rückmeldeverfahren. Auch
wenn Sie bereits im Wintersemester 2017/2018 als Gasthörer an der Univer-
sität des Saarlandes eingeschrieben waren und dies im Sommersemester
2018 bleiben wollen, benötigen Sie die auf Seite 26 genannten Unterlagen
und senden diese ab dem 05. März 2018 an folgende Adresse:
Universität des Saarlandes, Studierendensekretariat, Campus A4 2, Erdge-
schoss, 66123 Saarbrücken
3.1.4 „Schwarzes Brett“ auf unserer Homepage
Aktuelle Änderungen (Termine, Ort, Zeit, krankheitsbedingte Ausfälle etc.)
der Veranstaltungen des Zentrums für lebenslanges Lernen entnehmen Sie
zukünftig bitte der Rubrik „Aktuelles“ auf unserer Homepage oder unter dem
jeweiligen Kurs. (www.uni-saarland.de/zell) Änderungen aus den Fachbe-
reichen finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Fachbereiches und im
LSF.
3.1.5 Hinweis zur Rückerstattung von Beiträgen
Auszug aus der Beitragsordnung für Studierende, Zweithörer und Gasthörer,
veröffentlicht im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes Nr. 10 vom 07.
Juni 2000, Seite 133.
§5 Im Falle der Aufhebung, Rücknahme oder des Widerrufs der Einschrei-
bung von Studierenden, Zweithörerinnen und Zweithörern und Gasthörerin-
nen und Gasthörern werden bereits entrichtete Beiträge nicht erstattet.
Im Falle eines Ausfalls einzelner oder mehrerer Veranstaltungen aus
dem gesamten universitären Angebot (eingeschlossen die Kursan-
gebote des ZelL) kann keine Rückerstattung der bereits entrichteten
Gasthörergebühr erfolgen!
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