Page 1367 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
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Lenkung von Korrekturmaßnahmen
V.007
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
VA
Für diese Aufgabe sind je nach Art und Schwere des Fehlers die Leitung und/oder das Leitungsteam zuständig. Sie ziehen, wenn sie dies für erforderlich halten, geeignete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hinzu. Wo dies möglich und zweckmäßig ist, werden neben der Fehlerursache auch die Verantwortlichen für den Fehler sowie das Ausmaß der bisher entstandenen und der zu erwartenden Folgeschäden in die Analyse einbezogen. In der Wochenbesprechung werden Verbesserungsvorschläge durchgesprochen und beschlossen.
Ein wesentlicher Aspekt der Analyse ist, ob ein systematischer oder ein zufälliger Fehler vorliegt. Nur für systematische Fehler werden Korrekturmaßnahmen mit dem Ziel der Beseitigung der Fehlerursachen entwickelt, festgelegt und eingeleitet. Bei Zufallsfehlern, deren Ursachen sich einer systematischen Korrektur entziehen, werden, falls dies erforderlich ist, Maßnahmen zur Beseitigung der Fehlerfolgen eingeleitet.
Entsprechend der Einschätzung der aktuellen und zukünftigen Auswirkungen des Fehlers wird festgelegt, was zu tun ist, um sein erneutes Auftreten zu verhindern. Die Zuständigkeiten für die erforderlichen Korrekturmaßnahmen werden bestimmt und die Maßnahmen durchgeführt. Die Wirksamkeit jeder durchgeführten Korrekturmaßnahme wird je nach Art des Fehlers von der zuständigen Bereichsleitung oder vom Leitungsteam überwacht und es werden gegebenenfalls weitere Korrekturen veranlasst.
3 Dokumentation
Eingeleitete Korrekturmaßnahmen werden erfasst2 und im Rahmen des internen Auditverfahrens verfolgt. Die Lenkung dieser liegt in der Verantwortung des QMB. Er stellt sicher, dass umgesetzte Korrekturmaßnahmen wirksam sind.
4 Mitgeltende Unterlagen
Mitgeltende Unterlagen werden in den Dokumenten durch Verweise in entsprechenden Fußnoten angegeben.
2 Siehe QS-ID-022 Korrekturmaßnahmen
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