Page 328 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
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To-Do-Liste Vorbereitung JA
D/2.6
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
JA
Sind zum Abschlussstichtag unfertige „Anlagen im Bau“ zu aktivieren oder erfolgte die Abnahme bereits vor Ablauf des Geschäftsjahres ?
Aufwendungen für die Unternehmensgründung, für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für den Abschluss von Versicherungsverträgen dürfen nicht aktiviert werden (§ 248 Abs. 1 HGB).
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können, mit Ausnahme von Marken, Drucktiteln, Verlagsrechte oder Kundenlisten, aktiviert werden (§ 248 Abs. 2 HGB). Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften müssen dann aber eine gesetzlich verankerte Ausschüttungssperre beachten (§ 268 Abs. 8 HGB).
Pflichtrückstellungen sind zu passivieren für am Abschlussstichtag ungewisse Verbindlichkeiten sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 Abs. 1 HGB)
Inwieweit sind - abweichend vom vorangegangenen Abschlussstichtag - weitere Rückstellungspflichten für ungewisse Verbindlichkeiten entstanden (z. B. aus Prozessrisiken oder Miet- und Pachtverhältnissen) ?
Bei geltend gemachten Gewährleistungsansprüchen sind stets Einzelrückstellungen zu bilden. Für alle anderen garantiebehafteten Umsätze sind Pauschalrückstellungen zulässig.
Konnte durch eine Nachkalkulation festgestellt werden, ob bei noch nicht angearbeiteten Aufträgen drohende Verluste zu erwarten sind ? Rückstellungen sind jedoch nur auszuweisen, wenn und soweit die drohenden Verluste nicht (vorrangig) von teilfertigen Arbeiten abzuschreiben sind.
Wurde geprüft, ob in den vorangegangenen Geschäftsjahren gebildete Rückstellungen wieder aufzulösen sind ?
Ferner sind Rückstellungen zu bilden für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (§ 249 Abs. 1 HGB).
© Innova Steuerberatungsgesellschaft mbH Mönchengladbach • Düsseldorf Telefon MG.: 02161 551381 Telefon Düsseldorf: 0211 5285692 Fax: 02161 551385 D/2.6 Stand 02.2015 To-Do-Liste Vorbereitung JA
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