Page 327 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
P. 327

To-Do-Liste Vorbereitung JA
D/2.6
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
JA
Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze
Fragen an den StB
Wurde die Vollständigkeit des Jahresabschlusses überprüft und sichergestellt, dass sämtliche bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Verpflichtungen, Abgrenzungen und Wagnisse sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge berücksichtigt sind ?
Wurde eine ordnungsmäßige, zeitnahe Inventur durchgeführt und ein Inventar aufgestellt, welches jederzeit vorgelegt werden kann ?
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können im Inventar unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Festwert angesetzt werden (§ 240 Abs. 3 HGB). Festwerte dürfen auch im Jahresabschluss ausgewiesen werden (§ 256 Satz 2 HGB). Ein in Vorjahren gebildeter Festwert ist alle drei Jahre hinsichtlich seiner Höhe zu prüfen.
Für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichartige bewegliche Vermögensgegenstände können im Inventar jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit einem Durchschnittswert angesetzt werden (§ 240 Abs. 3 HGB, Gruppenbewertung). Dieser Wertansatz ist auch für den Ausweis im Jahresabschluss zulässig (§ 256 Satz 2 HGB).
Unter Beachtung der handelsrechtlichen Zurechnungsgrundsätze dürfen Vermögensgegenstände nur in der Bilanz des Eigentümers ausgewiesen werden. Ist der Bilanzierende am Abschlussstichtag nicht zivilrechtlicher Eigentümer, ist zu prüfen, ob er ggf. wirtschaftlicher Eigentümer ist (§ 246 Abs. 1 HGB).
Sofern noch nicht geschehen, sollte aus vorgenannten Gründen überprüft werden, ob die in den Vorjahresbilanzen aktivierten Immobilien auch tatsächlich der Gesellschaft (KapGes oder PersGes) zuzurechnen sind (ggf. Grundbuchauszüge anfordern).
Sind im letzten Geschäftsjahr neue Leasingverträge abgeschlossen worden, wonach der Leasinggeber bilanzierungspflichtig ist ?
Sind im letzten Geschäftsjahr Mietverträge mit „Kaufoption“ abgeschlossen worden ?
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