Page 325 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
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To-Do-Liste Vorbereitung JA
D/2.6
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
JA
Beraterhinweise an den Einzelkaufmann bzw. die gesetzlichen Vertreter von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften
To-Do-Liste zur Vorbereitung des Jahresabschlusses
Gesetzlich einzuhaltende Fristen
Fragen an den StB
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 Handelsgesetzbuch(HGB) haben die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss und den Lagebericht innerhalb der ersten drei Monate für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB können kleine Kapitalgesellschaften sowie Kleinstkapitalgesellschaften i.S. des § 267a HGB den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht.
Die vorgenannten Fristen gelten auch für Personenhandelsgesellschaften i.S. des § 264a HGB (z.B. GmbH & Co. KG)
Die Gesellschafter einer GmbH haben bis zum Ablauf der ersten 8 Monate oder, wenn es sich um eine kleine Gesellschaft handelt (§ 267 Abs. 1 HGB), bis zum Ablauf der ersten elf Monate des nachfolgenden Geschäftsjahrs über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung zu beschließen (§ 42a Abs. 2 GmbHG).
Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben gem. § 325 Abs. 1 HGB für die Gesellschaft den Jahresabschluss beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einzureichen. Er ist unverzüglich nach seiner Vorlage an die Gesellschafter, jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Jahres einzureichen. Kleinstkapitalgesellschaften i.S. des § 267a HGB müssen lediglich ihre Bilanz in elektronischer Form dauerhaft hinterlegen (§ 326 Abs. 2 HGB).
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