Page 131 - Wilhelm Wundt zum siebzigsten Geburtstage
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Einleitung in die allgem. Theorie d. Mannigfaltigkeiten v. Bewusstseinsinhalten. 119

     stand zu bestimmen, ohne an ihm die Bestimmung bereits ausgeführt
     zu haben.  Dies könnte zu der Annahme verleiten, dass der Gregen-
     stand, eben weil er einer mehr oder minder weit gehenden Bestim-
     mung fähig ist, ohne jede Betsimmung als leerer Träger des Denkens
     harre, und dass die Denkthätigkeit, eben weil  sie bald an diesem
     bald an jenem G-egenstande ihre Bestimmung vollführen kann, un-
     abhängig von jedem Gegenstände bestehe.
        Man erkennt jedoch unmittelbar,  dass weder das Ding an sich
     noch  das Denken   an  sich wirkhch  ist.  Denn der  einer weiteren
     Bestimmung fähige Gregenstand  ist bloß auf Grund der bereits vor-
     liegenden Bestimmungen   in Wahrheit vorhanden, und    die Denk-
     thätigkeit,  die im Stande  ist Gegenständen,  die von  ihr noch un-
     berührt  sind,  eine Bestimmung aufzuprägen,  existirt  in der That
     nur, sofern sie an anderen Gegenständen bereits bestimmend gewirkt
     hat.  Es kann folglich das Ding an sich lediglich als die Möglichkeit
     Bestimmungen zu erhalten, und das Denken an sich lediglich als die
     Möglichkeit Bestimmungen auszuführen sich behaupten.
        In der Wirkhchkeit hingegen tritt jede Denkthätigkeit nothwendig
     in der zugehörigen gegenständlichen Bestimmung zu Tage, und es
     kann kein Gegenstand vorliegen, ohne dass er durch das Denken
     bestimmt  ist.  Indem aber zusammengehörige oder miteinander ver-
     trägliche Bestimmungen zusammengefasst werden, und so die Gegen-
     stände verschiedener Denkakte zu einem einzigen Gegenstande, dem
     Träger eines Vereins von Bestimmungen, verschmelzen,  ist die Mög-
     lichkeit vorhanden, dass ein mit wirklich vollzogenen Bestimmungen
     behafteter Gegenstand noch andere, erst zu vollziehende Bestimmungen
     erhält, und dass eine Denkthätigkeit,  die in der ihr zugehörenden
     Bestimmung an diesem oder jenem Gegenstande      hervortritt, auch
     noch an anderen Gegenständen bestimmend wirkt.


                                    3.
        Demzufolge kann zwar der Gegenstand auch      als Träger  eines
     Vereins von Bestimmungen nicht ohne die ihm anhaftenden Einzel-
     bestimmungen des DenkenS;   die Glieder des Vereins, bestehen.  Er
     kann jedoch als ein der Bestimmung fähiger Gegenstand vorausgesetzt
     werden, dem   die  den Verein  bildenden Bestimmungen zuerkannt
     und  die dem Verein fremden abgesprochen werden müssen.      Das
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