Page 12 - IHK epaper - EBook 01_02_2023
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AGENDA | Volksentscheid | 12
Ehrgeizig.
Zu ehrgeizig?
Am 26. März stimmt die Stadt über den Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ ab. Ein Kompetenzteam der IHK berät über die Umsetzbarkeit der Ziele
neutralität bis 2045 festgelegt. Der abgeänderte Gesetzentwurf sieht dagegen eine Senkung der Emissionen um 70 Prozent bereits bis 2025 sowie Klimaneutralität bis 2030 vor. Eine solche Ziel- setzung scheint nicht zuletzt aufgrund der Tatsa- che, dass die entscheidenden Rahmenbedingun- gen für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gesetzt werden, mehr als ehrgeizig.
Angesichts der Bedeutung dieses Themenfel- des für die Zukunftsfähigkeit Berlins hat das Prä- sidium der IHK Berlin deshalb beschlossen, ein Ad-hoc-Kompetenzteam „Berlin 2030 klimaneu- tral“ einzusetzen. Ein Team aus ehrenamtlicher unternehmerischer Erfahrung und hauptamtli- cher Expertise wird erarbeiten, wie etwa unter
welchen Voraussetzungen ein klimaneu- trales Berlin realistisch umsetz-
bar wäre.
Folgen für Wettbewerbsfähigkeit
Fakt ist: Die Berliner Unternehmen beken- nen sich zur Erreichung von Klimaneu- tralität, haben Roadmaps zur Dekarbo- nisierung und setzen Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur klima-
neutralen Energieversorgung um. Ist aber eine Vorverlegung der Frist von 2045 auf 2030 auch umsetzbar? Und wenn ja, welche Folgen hätte das für die Wettbe- werbsfähigkeit Berlins? Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind nicht unwahrscheinlich und sollten
im Vorfeld mitbedacht werden.
Mit diesen Fragen wird sich das Kompetenzteam ebenfalls befassen. Denn klar ist: Es braucht Lösungen, die für alle Beteiligten tragbar sind. Die Umset- zungsgeschwindigkeit von entsprechenden Kli- maschutzmaßnahmen hängt wiederum von Rah- menbedingungen ab wie politischen, wirtschaft- lichen und technologischen Faktoren. Zudem braucht es mehr Spielraum für Innovationen und eine schnellere Verwaltung – dies gilt auch mit Blick auf die vielen bereits bestehenden Heraus- forderungen. Stets müssen die Struktur der Ener- gieversorgung und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes sowohl im deutschen als auch im glo-
balen Kontext mitgedacht werden. Zusammengefasst: Soll ein klimaneutrales
Berlin – ob bis zum Jahr 2045 oder bis 2030 – nicht nur Wunschdenken bleiben, müssen dem Ziel der Klimaneutralität realistische Maßnah- men zugeordnet werden. ■
von Andreas Kubala
N
entscheid „Berlin 2030 klimaneutral“. Die hinter dem Volksentscheid stehende Initiative fordert, dass Berlin bereits 2030 klimaneutral sein soll – und nicht erst 2045. Dazu hat die Initiative Ände- rungsvorschläge für das Klimaschutz- und Ener- giewendegesetz der Stadt erarbeitet, über die die Wahlberechtigten abstimmen sollen.
IHK hat Kompetenzteam eingerichtet
So ist derzeit im Gesetz eine Senkung von klima- schädlichen Emissionen um 70 Prozent bis 2030, von 90 Prozent bis 2040 und vollständige Klima-
70%
weniger klimaschäd- liche Emissionen bis 2025 sieht der abgeänderte Gesetzentwurf vor.
Andreas Kubala, IHK-Public Affairs Manager Energie- und Klimaschutzpolitik Tel.: 030 / 315 10-758 andreas.kubala@berlin. ihk.de
ach der Wahl ist vor der Wahl. Bereits am 26. März sind die Berlinerinnen und Berliner wieder zur Abstimmung an die Urnen gerufen. Es geht um den Volks-
          ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ISTOCKPHOTO/HALYNA SHNITSER
 









































































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