Page 11 - Strassenverkehr
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feuerwehr


          Grundsätze zur Nutzung von


          Sonderrechten







                  Feuerwehrangehörige und andere   Verkehrsteilnehmer dürfen

                    durch die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr


                    nicht gefährdet werden





                  Desweiteren werden der Feuerwehr durch den §38 Wegerechte


                    eingeräumt.

























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