Page 6 - Strassenverkehr
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feuerwehr





          2. §35 Sonderrechte im Rettungsdienst










             Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den


               Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile

               geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere


               gesundheitliche Schäden abzuwenden.










               !! Rettungsdienste (z.B. JUH, DRK) keine benannte Organisation. Sonderrechte nur
               auf Dienstfahrzeuge begrenzt. Keine Sonderrechte im privaten PKW.


               Benannte Organisationen haben immer Sonderrechte, auch im privaten KFZ, jedoch
               sind sie nicht übertragbar !!










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