Page 6 - Strassenverkehr
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feuerwehr
2. §35 Sonderrechte im Rettungsdienst
Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den
Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile
geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere
gesundheitliche Schäden abzuwenden.
!! Rettungsdienste (z.B. JUH, DRK) keine benannte Organisation. Sonderrechte nur
auf Dienstfahrzeuge begrenzt. Keine Sonderrechte im privaten PKW.
Benannte Organisationen haben immer Sonderrechte, auch im privaten KFZ, jedoch
sind sie nicht übertragbar !!
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