Page 18 - Strassenverkehr
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feuerwehr



            §38  Voraussetzung zur Inanspruchnahme von


            Wegerechten










                    Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur
                     verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um:


                    Menschenleben zu retten


                    Schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden

                    Eine Gefahr für die öffentl. Sicherheit oder Ordnung abzuwenden


                    Flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu

                     erhalten

            Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie

            Bahn zu schaffen.“


                 Die Verpflichtung der Verkehrsteilnehmer, sofort freie Bahn zu

                  schaffen, ergibt sich jedoch nur , wenn blaues Blinklicht und

                  Einsatzhorn zusammen verwendet werden.



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