Page 21 - Strassenverkehr
P. 21
feuerwehr
Sonderrechtsfahrten mit dem Privatfahrzeug
§35 StVO schließt die Inanspruchnahme von Sonderrechten in
Privatfahrzeugen nicht aus
sollte sich aber auf begründete Ausnahmefälle beschränken
Aber auch in diesen Fällen gilt…
Übermaßverbot
Sorgfaltspflicht
Ankommen ist Pflicht !
Im Schadenfall meist langjährige Verfahren anhängig. Bei festgestellter Verletzung Übermaßgebot oder
Sorgfaltspflicht meist kein Schadenersatz. Die Folgen reichen bis hin zur Strafverfolgung!
21