Page 21 - Strassenverkehr
P. 21

feuerwehr






          Sonderrechtsfahrten mit dem Privatfahrzeug








             §35 StVO schließt die Inanspruchnahme von Sonderrechten in

                  Privatfahrzeugen nicht aus

             sollte sich aber auf begründete Ausnahmefälle beschränken


             Aber auch in diesen Fällen gilt…


              Übermaßverbot

                                                                            Sorgfaltspflicht





                                      Ankommen ist Pflicht !










        Im Schadenfall meist langjährige Verfahren anhängig. Bei festgestellter Verletzung Übermaßgebot oder
        Sorgfaltspflicht meist kein Schadenersatz. Die Folgen reichen bis hin zur Strafverfolgung!




                                                                                                                                     21
   16   17   18   19   20   21   22   23