Page 20 - Strassenverkehr
P. 20

feuerwehr



           §38  Voraussetzung zur Inanspruchnahme von


           Wegerechten







            Blaues Blinklicht allein




                                   Zur Warnung an Unfall-oder sonstigen


                                     Einsatzstellen




                                   Bei Einsatzfahrten





                                   Begleitung von Fahrzeugen oder von

                                     geschlossenen Verbänden
















                                                                                                                                     20
   15   16   17   18   19   20   21   22   23