Page 37 - Leitfaden Projektabwicklung_Flat
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3.6  Nachführung Planunterlagen

                 -  Basis für Revisionspläne und Revisionsunterlagen

                 -   Montageänderungen zeitnah auf Grundriss- und Schemaplan nachführen
                   -   mit Massen ergänzen
                   -   ev. fotografisch festhalten
                   -   ev. gleich Planfotos machen und dem PL zusenden
                 -   Situativ vom Bauführer visieren lassen
                 -   Achtung: immer mit aktuellen Plänen arbeiten (alte Pläne: fett durchstreichen und
                   ablegen!)
                 -   Sichern von Garantiescheinen und Betriebsanleitungen


                 3.7  Die Abmahnung

                 Erstellung einer rechtsgültigen Abmahnung

                 Situativ kann es notwendig sein, zum Schutz der Unternehmung eine Anzeige oder
                 Abmahnung er erstellen.

                 Nachfolgend einige Auflistungen mit entsprechenden Verweisen auf die SIA-Norm.

                    •   Bei der Ausführung der Arbeit zeigen sich an dem vom Besteller gelieferten Stoff * oder
                        dem angewiesenen Baugrund Mängel oder sonstige Verhältnisse, welche eine gehörige und
                        rechtzeitige Ausführung des Werkes gefährden (Art. 365 OR): ...

                    •   Die bauseits zu liefernden Ausführungspläne sind nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt
                        worden, was eine Verzögerung des Arbeitsbeginns zur Folge haben kann (SIA Norm 118
                        Art. 100): ...

                    •   Der Unternehmer hat  folgende Unstimmigkeiten  oder  Mängel der Pläne  festgestellt  (SIA
                        Norm 118 Art. 25 Abs. 3): ...

                    •   Bei der Ausführung der Arbeit hat der Unternehmer festgestellt, dass folgende notwendigen
                        Ausführungsweisungen fehlen (SIA Norm 118 Art. 99): ...

                    •   Bei der Ausführung der Arbeit hat der Unternehmer festgestellt, dass folgende Weisungen
                        der Bauleitung  fehlerhaft sind  oder ihm  Verantwortungen auferlegen,  die er nicht
                        übernehmen kann (SIA Norm 118 Art. 25 Abs. 4): ...

                    •   Der an die  Arbeit des Unternehmers anschliessende Nebenunternehmer  muss über
                        folgende Besonderheiten der Arbeit des Unternehmers informiert werden (SIA Norm 118
                        Art. 30 Abs. 4): ...

                    •   Bei  der  Arbeit  der  Nebenunternehmer  sind  folgende  Mängel oder Verzögerungen  zu
                        erkennen, die auf die Arbeit des Unternehmers einen Einfluss haben können (SIA Norm 118
                        Art. 30 Abs. 5): ...

                    •   Der Unternehmer erhebt aus folgenden Gründen Anspruch auf Fristerstreckung (SIA Norm
                        118 Art. 96 Abs. 1,3): ...

                    •   Für die zur Ausführung vorgeschriebenen Baustoffe und Fabrikate kann der Unternehmer
                        die Verantwortung für deren Eignung aus folgenden Gründen
                        nicht übernehmen (SIA Norm 118 Art. 136 Abs. 2): ...

                    •   * Bei der Ausführung der  Arbeit stellt der Unternehmer  bei den  bauseitig gelieferten
                        Baustoffen und Materialien folgende Mängel fest (SIA Norm 118 Art. 136 Abs. 3): ...

                    •   Betreffend der Baustelle benachbarter Sachen stellt der Unternehmer folgende Schäden fest
                        (SIA Norm 118 Art. 110): ...


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