Page 5 - AS&GS RUWA Küblis V-23-08
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ruwa holzbau AG             081 332 11 80
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                       zusätzliche Zeit zur Verfügung gestellt.

                     - Die Unternehmung nimmt periodische Kontrollen im Bereich der Funktionstüchtigkeit bei
                       Maschinen, Geräten und sonstiger Infrastruktur im Bereich ASGS vor. Weiter wird überprüft,
                       ob entsprechende Schutzgegenstände (z.B. Schutzbrille bei Standschleifmaschine)
                       vorhanden und funktionsfähig sind.
                       Die Durchführung dieser Kontrollen erfolgt mindestens 1/2-jährlich, der Intervall kann
                       situativ verkürzt, mit entsprechender Begründung verlängert werden.

                     - Im Bereich der Auftragsplanung und Arbeitsvorbereitung muss das Thema ASGS der
                       Arbeitnehmenden ein fester Bestandteil bilden.


                     Nebst den periodisch festgelegten Jahreszielen gelten folgende Ziele als
                     Standardvorgaben.

                     - Die PSA (Persönliche Schutzausrüstung) wird bei vorgesehener Notwendigkeit konsequent
                       getragen.

                     - Arbeiten, welche eine Spezialausbildung erfordern (z.B. Fahren mit Staplern) werden nur
                       von Personen getätigt, welche die entsprechende Ausbildung respektive geforderte
                       Wiederholausbildungen absolviert haben.

                     - Erkannte Gefahrenquellen werden behoben oder die Behebung wird angeordnet, respektive
                       eingefordert.

                     - Das Abändern oder Entfernen von Schutzeinrichtungen ist konsequent zu unterlassen.

                     - Maschinen, Geräte und Schutzmaterial, welche die Arbeitssicherheit und den
                       Gesundheitsschutz nicht mehr sicherstellen, werden sofort nach Erkennen aus dem
                       Verkehr gezogen und der Reparatur zugeführt.

                     - Im Bereich der Nutzung von Fahrzeugen im Strassenverkehr ist durch die Fahrzeugführer
                       sicherzustellen, dass die Fahrzeuge einsatztüchtig sind und der Fahrer während der Fahrt
                       nicht abgelenkt wird.




             1.3  Sicherheitsorganisation

                     Grundsätzlich ist der Geschäftsführer, respektive die Geschäftsleitung für die Einhaltung der
                     Arbeitssicherheit und den Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden verantwortlich.

                     Bedingt kann diese Aufgabe einem «Verantwortlichen ASGS» delegiert werden.

                     Folgende Person ist in unserem Unternehmen für die Arbeitssicherheit und den
                     Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden zuständig.

                                  Verantwortlicher Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist

                                                    Peter Strebel 079 281 54 06










                                                                                                     5 von 74
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