Page 6 - AS&GS RUWA Küblis V-23-08
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             1.3.1  Aufgabenzuteilung ASGS
                     Aufgabenzuteilung an Geschäftsführer/Geschäftsleitung
                     - Festlegung des Verantwortlichen für den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
                     - Ausformulierung seiner Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
                     - Stellen dem Verantwortlichen die notwendige Zeit und die notwendigen Ressourcen für die
                       Ausübung seiner Funktion zur Verfügung

                     Aufgabenzuteilung an Verantwortlichen ASGS
                     - Ist gesamtverantwortlich für den Bereich ASGS
                     - Setzt die Jahresziele ASGS fest und kontrolliert deren Umsetzung
                     - Plant und organisiert interne und externe Schulungen
                     - Stellt das Controlling inkl. entsprechender Dokumentierung sicher
                     - Ist Ansprechpartner für Geschäftsleitung und Mitarbeitende
                     - Stellt sicher, dass Änderungen im Bereich ASGS erkannt und im Unternehmen umgesetzt
                       werden
                     - Hat die Kompetenz, bei Bedarf Dritte für die Ausbildung beizuziehen

                     Aufgabenzuteilung an Belegschaft
                     - Befolgen die Grundsätze und Aufforderungen im Bereich ASGS gemäss vorliegendem
                       Konzept, weiter auch gemäss Anordnungen des Verantwortlichen ASGS, sowie gemäss
                       gängiger Vorschriften der SUVA
                     - Teilnahme an den firmeninternen und/oder extern organisierten Schulungen
                     - Melden Gefahrenpotenzial und leiten Massnahmen ein, dass aus diesen keine Ereignisse
                       auftreten



             1.4  Ausbildung, Instruktion, Information


             1.4.1  Ausbildung

                     Damit Arbeitsunfälle vermieden und die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt werden
                     kann, bedarf es einer sorgfältig geplanten Ausbildung.

                     Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich anlässlich der Schulungen gemäss jährlich
                     festgelegtem Schulungsplan. Werden Schwachstellen im Bereich der Arbeitssicherheit und
                     des Gesundheitsschutzes erkannt, werden diese rasch möglichst in Form einer
                     Sonderschulung behoben.

                     Bei neu in die Unternehmung eintretenden Mitarbeitenden wird das Grundwissen im Bereich
                     ASGS geprüft und wo notwendig nachgeschult.

                     Neu eintretende Lernende werden in einem Sondersetting auf die Gefahren am Arbeitsplatz
                     aufmerksam gemacht. Die Grundsätze der Jugendarbeitschutzverordnung müssen dabei
                     erfüllt sein.

                     Temporär angestellte Mitarbeitende werden in Form einer Befragung bezüglich ihres
                     Grundwissens der geltenden Regeln überprüft, bei Nichterfüllung sind entsprechende
                     Massnahmen einzuleiten.












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